Ich bin jetzt 18 Jahre alt
Warum muss ich das Online-Verfahren für die Weitergewährung der Familienzulagen ausfüllen?
Um über das 18. Lebensjahr hinaus weiterhin Kindergeld zu erhalten, muss das Kind eine Sekundarschule besuchen, eine Lehre absolvieren oder eine Ausbildung an einer Förderschule oder ähnlichen Einrichtung absolvieren.
Um diese Bedingung zu überprüfen, wird die Zahlung des Kindergeldes für Kinder über 18 Jahre, jährlich zum 31. Juli eingestellt und wird erst nach Übermittlung des Online-Verfahrens « Antrag auf Weitergewährung der Familienzulagen » gegebenenfalls begleitet von weiteren erforderlichen Dokumenten, wieder aufgenommen.
Wenn das Kind die Bedingungen erfüllt und die erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden, wird die Zahlung des Kindergeldes rückwirkend zum 1. August wieder aufgenommen.
Schulbescheinigung
Muss ich dem Antragsformular eine Schulbescheinigung beifügen?
Wenn das Kind eine öffentliche Schule in Luxemburg besucht, müssen Sie keine Schulbescheinigung beifügen.
Besucht das Kind hingegen eine Schule außerhalb Luxemburgs oder eine nicht öffentliche Schule in Luxemburg oder handelt es sich um eine Ausbildung für Menschen mit Behinderung, muss eine Schulbescheinigung beigefügt werden.
Die Bescheinigung muss rezent und nach Schulbeginn ausgestellt worden sein und muss unterschrieben und gestempelt sein. Einschreibe- oder Voreinschreibebescheinigungen werden von der CAE nicht akzeptiert.
Was tun, wenn ich für das kommende Schuljahr noch keine Schulbescheinigung habe?
Die Schulbescheinigung muss nach Schulbeginn ausgestellt worden sein (Einschreibungsbescheinigungen werden von der CAE nicht als Beweis für den Schulbesuch akzeptiert). Wenn Sie in einer Situation sind, in der eine Schulbescheinigung erforderlich ist (z.B. private Schule in Luxemburg, Schule im Ausland oder Ausbildung für Menschen mit Behinderungen) dann übermitteln Sie den Antrag auf Weitergewährung der Familienzulagen erst, wenn Sie über eine gültige Schulbescheinigung verfügen. Geschuldete Nachzahlungen werden ausbezahlt, sobald die Akte vollständig ist.
Anzahl der Unterrichtsstunden pro Woche
Was soll ich tun, wenn ich die Anzahl der Unterrichtsstunden pro Woche nicht kenne?
Bitte beziehen Sie sich auf den Stundenplan, welcher von der Schule ausgestellt wird oder wenden Sie sich an die Schule des Kindes. Im Falle einer Ausbildung, geben Sie bitte die Anzahl der Unterrichtsstunden an, die Ihr Kind wöchentlich an der Schule absolviert.
Ausbildung
Welche Unterlagen sind der CAE im Falle einer Ausbildung vorzulegen?
Wenn die Ausbildung in Luxemburg absolviert wird, muss der Antrag zusammen mit einer Kopie des Lehrvertrags übermittelt werden. Wenn die Ausbildung außerhalb von Luxemburg absolviert wird, muss der Antrag zusammen mit einer Kopie des Lehrvertrags und einer Schulbescheinigung übermittelt werden.
Was tun, wenn mein Kind eine Ausbildung ohne Arbeitgeber absolviert?
(z.B.: das erste Jahr findet ganzzeitlich in der Schule statt)
Wenn das erste Jahr der Ausbildung ganzzeitlich in der Schule stattfindet, übermitteln Sie uns den Antrag auf Weitergewährung der Familienzulagen und fügen Sie bitte ein erläuterndes Schreiben bei, das angibt, dass es sich um eine Ausbildung ohne Arbeitgeber handelt, anstelle des Lehrvertrags.
Wenn die gesamte Ausbildung in der Schule stattfindet (z.B.: die Schule agiert als Ausbilder), übermitteln Sie uns den Antrag auf Weitergewährung der Familienzulagen und fügen Sie eine von der Schule ausgestellte Ausbildungsvereinbarung anstelle des Lehrvertrags bei.
Schulabbruch / Wiederaufnahme
Was tun im Falle eines Schulabbruchs?
Im Falle eines Schulabbruchs muss die CAE innerhalb von 3 Tagen über den Abbruch informiert werden. Die Zahlung des Kindergeldes wird ab dem 1. des Folgemonats eingestellt.
Was tun im Falle eines Schulabbruchs aus Gesundheitsgründen?
Im Falle eines Schulabbruchs aus Gesundheitsgründen kann die Zahlung des Kindergeldes bis zum 31. Juli des laufenden Schuljahres fortgesetzt werden, sofern der CAE ein ärztliches Attest vorgelegt wird.
Was tun, wenn mein Kind nach einem Schulabbruch wieder mit der Schule anfängt?
Wenn Ihr Kind wieder zur Schule geht, senden Sie uns eine kürzlich ausgestellte Schulbescheinigung, die nach Schulbeginn ausgestellt wurde.
Nachprüfung
Was tun, im Falle einer Nachprüfung?
Warten Sie das Ergebnis der Nachprüfung ab, bevor Sie den Antrag auf Weitergewährung der Familienzulagen übermitteln. Falls das Kind nach der Prüfung weiterhin eine Sekundarschule besucht, erfolgt eine rückwirkende Zahlung des Kindergeldes ab dem 1. August.
Arbeitsverhältnis während der Schulzeit
Darf das Kind während des Schuljahres arbeiten?
Ja. Wenn das Kind einer bezahlten Tätigkeit nachgeht, ohne die Sekundarschule zu unterbrechen, besteht weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld, es sei denn, der Zeitraum der Tätigkeit beträgt mehr als 4 Monate. Außerdem darf der erzielte Bruttodurchschnittslohn den sozialen Mindestlohn nicht überschreiten.
Die CAE muss innerhalb von drei Tagen über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit informiert werden.
Schulanfangszulage
Wann wird die Schulanfangszulage ausbezahlt?
Wenn Sie monatlich Kindergeld beziehen, wird die Zulage zusammen mit dem Kindergeld für August ausbezahlt.
Wenn Sie halbjährlich Unterschiedszahlungen beziehen, wird die Zulage im Januar/Februar zusammen mit der für den Zeitraum Juli bis Dezember berechneten Unterschiedszahlung ausbezahlt.
Wird die französische Schulanfangszulage (ARS) von den luxemburgischen Familienleistungen einbehalten?
Ja, wenn Sie in Frankreich eine Schulanfangszulage (Allocation de rentrée scolaire – ARS) erhalten haben, wird diese von den geschuldeten luxemburgischen Leistungen einbehalten.
Hochschulstudien
Was tun, wenn das Kind an einer Hochschule studiert?
Bitte beachten Sie, dass nach dem Ende der Sekundarstufe II kein Anrecht mehr auf luxemburgisches Kindergeld besteht. Um eine eventuelle Studienbeihilfe des Ministeriums für Forschung und Hochschulwesen zu beantragen, besuchen Sie bitte die Website www.mengstudien.lu, Rubrik STAATLICHE STUDIENBEIHILFE – AIDEFI und geben Sie die Sozialversicherungsnummer des Kindes an.
Der AIDEFI-Antrag (Studienbeihilfe) wurde abgelehnt; kann die CAE Kindergeld zahlen?
Die Akte kann von der CAE auf Grundlage des Ablehnungsbescheids der AIDEFI und einer Schulbescheinigung, die nach Beginn des Schuljahres ausgestellt wurde, erneut geprüft werden. Zu diesem Zweck übermitteln Sie den Antrag auf Weitergewährung der Familienzulagen und fügen die AIDEFI-Ablehnung sowie die Schulbescheinigung bei.
Verschiedenes
Kann ein volljähriges Kind das Kindergeld auf sein persönliches Bankkonto erhalten?
Ja, ein volljähriges Kind kann sein eigenes Kindergeld auf sein eigenes Bankkonto erhalten. Dazu muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden, dem ein Bankausweis (RIB) und eine Farbkopie eines gültigen Identitätsnachweises beizufügen sind.
Wer muss den „Antrag auf Weitergewährung der Familienzulagen für volljährige Schüler“ ausfüllen?
Die Person, welche die Familienzulagen bezieht.
In welchem Fall sind die Familienzulagen nicht mehr geschuldet?
Die luxemburgischen Familienzulagen sind nicht mehr geschuldet im Falle:
• Des Erreichens des 25. Lebensjahres des Schülers.
• Keiner Ausbildung in der Sekundarstufe II nach dem 18. Lebensjahr.
• Keiner Studien oder Ausbildung gemäß den Fähigkeiten des Kindes in einer Förderschule oder ähnlichen Einrichtung nach dem 18. Lebensjahr.
• Einer Weiterführung von Hochschul- oder Universitätsstudien.
• Einer entlohnten Beschäftigung welche mehr als vier Monate dauert und bei welcher der brutto Durchschnittslohn den sozialen Mindestlohn erreicht.
Wie füllt man das Online-Verfahren „Antrag auf Weitergewährung der Familienzulagen für volljährige Schüler“ aus?
Eine detaillierte Dokumentation, die die verschiedenen Schritte des Verfahrens erklärt, ist verfügbar, wenn Sie hier klicken .