Ich bin jetzt 18
Warum muss ich ein Antragsformular für die Weitergewährung der Familienzulagen ausfüllen?
Um über das 18. Lebensjahr hinaus weiterhin Kindergeld zu erhalten, muss das Kind eine Sekundarschule besuchen, eine Lehre absolvieren oder eine Ausbildung an einer Förderschule oder ähnlichen Einrichtung absolvieren.
Um diese Bedingung zu überprüfen, wird die Zahlung des Kindergeldes für Kinder über 18 Jahre, jährlich zum 31. Juli eingestellt und wird erst nach Eingang des Formulars mit ggf. anderen erforderlichen Unterlagen, wieder aufgenommen.
Wenn das Kind die Bedingungen erfüllt und die Unterlagen eingereicht wurden, wird die Zahlung des Kindergeldes rückwirkend zum 1. August wieder aufgenommen.
Schulbescheinigung
Muss ich dem Antragsformular eine Schulbescheinigung beifügen?
Wenn das Kind eine öffentliche Schule in Luxemburg besucht, müssen Sie keine Schulbescheinigung beifügen.
Besucht das Kind hingegen eine Schule außerhalb Luxemburgs oder eine nicht öffentliche Schule in Luxemburg oder handelt es sich um eine Ausbildung für Menschen mit Behinderung, muss eine Schulbescheinigung beigefügt werden.
Die Bescheinigung muss rezent und nach Schulbeginn ausgestellt worden sein und muss unterschrieben und gestempelt sein. Einschreibe- oder Voreinschreibebescheinigungen werden von der CAE nicht akzeptiert.
Was tun, wenn ich für das kommende Schuljahr noch keine Schulbescheinigung habe?
Die Schulbescheinigung muss nach Schulbeginn ausgestellt worden sein (Einschreibungsbescheinigungen werden von der CAE nicht als Beweis für den Schulbesuch akzeptiert). Bitte senden Sie das Antragsformular für die Weitergewährung der Familienzulagen nicht ohne gültige Schulbescheinigung zurück. Geschuldete Nachzahlungen werden ausbezahlt, sobald die Akte vollständig ist.
Wöchentliche Schulstunden
Was kann ich tun, wenn ich die Anzahl der Unterrichtsstunden pro Woche nicht kenne?
Bitte beziehen Sie sich auf den Stundenplan, welcher von der Schule ausgestellt wird oder wenden Sie sich an die Schule des Kindes. Im Falle einer Ausbildung, geben Sie bitte die Anzahl der Unterrichtsstunden an, die Ihr Kind wöchentlich an der Schule absolviert.
Ausbildung
Welche Unterlagen sind der CAE im Falle einer Ausbildung vorzulegen?
Wenn die Ausbildung in Luxemburg absolviert wird, muss der Antrag zusammen mit einer Kopie des Lehrvertrags zurückgeschickt werden. Wenn die Ausbildung außerhalb von Luxemburg absolviert wird, muss das Formular zusammen mit einer Kopie des Lehrvertrags und einer Schulbescheinigung zurückgeschickt werden.
Was tun, wenn mein Kind noch keinen Arbeitgeber gefunden hat?
Sobald der Schüler einen Arbeitgeber gefunden hat, müssen der Lehrvertrag und der Antrag auf Weitergewährung der Familienzulagen an unsere Kasse zurückgeschickt werden. Die Zahlung des Kindergeldes wird am 31. Juli des laufenden Schuljahres eingestellt. Geschuldete Nachzahlungen werden ausgezahlt, sobald die Akte vervollständigt ist.
Muss ich den Lehrvertrag jedes Jahr erneut einsenden?
Nein, ein Lehrvertrag muss lediglich nochmals eingesendet werden, wenn das Kind den Ausbildungsplatz wechselt.
Was tun, wenn mein Kind eine Ausbildung ohne Arbeitgeber absolviert? (z.B.: das erste Jahr findet ganzzeitlich in der Schule statt)
Wenn das erste Jahr der Ausbildung ganzzeitlich in der Schule stattfindet, senden Sie uns den Antrag auf Weitergewährung der Familienzulagen ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Wenn die gesamte Ausbildung in der Schule stattfindet, bitten wir Sie, uns eine Ausbildungsvereinbarung, ausgestellt von der Schule, zuzusenden.
Schulabbruch / Wiederaufnahme
Was tun im Falle eines Schulabbruchs?
Im Falle eines Schulabbruchs muss die CAE innerhalb von 3 Tagen über den Abbruch informiert werden. Die Zahlung des Kindergeldes wird ab dem 1. des Folgemonats eingestellt.
Was tun im Falle eines Schulabbruchs aus Gesundheitsgründen?
Im Falle eines Schulabbruchs aus Gesundheitsgründen kann die Zahlung des Kindergeldes bis zum 31. Juli des laufenden Schuljahres fortgesetzt werden, sofern der CAE ein ärztliches Attest vorgelegt wird.
Was tun, wenn mein Kind nach einem Schulabbruch wieder mit der Schule anfängt?
Wenn Ihr Kind wieder zur Schule geht, senden Sie uns eine rezent ausgestellte Schulbescheinigung, die nach Schulbeginn ausgestellt wurde.
Nachprüfung
Was tun, im Falle einer Nachprüfung?
Warten Sie das Ergebnis der Nachprüfung ab, bevor Sie den Antrag auf Weitergewährung der Familienzulagen zurücksenden. Falls das Kind nach der Prüfung weiterhin eine Sekundarschule besucht, erfolgt eine rückwirkende Zahlung des Kindergeldes ab dem 1. August.
Arbeitsverhältnis während der Schulzeit
Darf das Kind während des Schuljahres arbeiten?
Ja. Wenn das Kind einer bezahlten Tätigkeit nachgeht, ohne die Sekundarschule zu unterbrechen, besteht weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld, es sei denn, der Zeitraum der Tätigkeit beträgt mehr als 4 Monate. Außerdem darf der erzielte Bruttodurchschnittslohn den sozialen Mindestlohn nicht überschreiten.
Die CAE muss innerhalb von drei Tagen über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit informiert werden.
Schulanfangszulage
Wann wird die Schulanfangszulage ausbezahlt?
Wenn Sie monatlich Kindergeld beziehen, wird die Zulage zusammen mit dem Kindergeld für August ausbezahlt.
Wenn Sie halbjährlich Unterschiedszahlungen beziehen, wird die Zulage im Januar/Februar zusammen mit der für den Zeitraum Juli bis Dezember berechneten Unterschiedszahlung ausbezahlt.
Wird die französische Schulanfangszulage (ARS) von den luxemburgischen Familienleistungen einbehalten?
Ja, wenn Sie in Frankreich eine Schulanfangszulage erhalten haben, wird diese von den geschuldeten luxemburgischen Leistungen einbehalten.
Hochschulstudien
Was tun, wenn das Kind an einer Hochschule studiert?
Bitte beachten Sie, dass nach dem Ende der Sekundarstufe II kein Anrecht mehr auf luxemburgisches Kindergeld besteht. Um eine eventuelle Studienbeihilfe des Ministeriums für Forschung und Hochschulwesen zu beantragen, besuchen Sie bitte die Website www.mengstudien.lu, Rubrik STAATLICHE STUDIENBEIHILFE – AIDEFI unter Angabe der Sozialversicherungsnummer des Studenten.
Der AIDEFI-Antrag (Studienbeihilfe) wurde abgelehnt; kann die CAE Kindergeld zahlen?
Die Akte kann von der CAE auf Grundlage des Ablehnungsbescheids der AIDEFI und einer Schulbescheinigung, die nach Beginn des Schuljahres ausgestellt wurde, erneut geprüft werden. Schicken Sie dazu den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Weitergewährung der Familienzulagen zusammen mit dem Ablehnungsbescheid der AIDEFI und der Schulbescheinigung zurück.
Verschiedenes
Kann ein volljähriges Kind das Kindergeld auf sein persönliches Bankkonto erhalten?
Ja, ein volljähriges Kind kann sein eigenes Kindergeld auf sein eigenes Bankkonto erhalten. Dazu muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden, dem ein Bankausweis (RIB) und eine Farbkopie eines gültigen Identitätsnachweises beizufügen sind.
Wer muss den « Antrag auf Weitergewährung der Familienzulagen für volljährige Schüler » unterschreiben?
Die Person, welche die Familienzulagen bezieht, muss den Antrag unterschreiben.
In welchem Fall sind die Familienzulagen nicht mehr geschuldet?
Die luxemburgischen Familienzulagen sind nicht mehr geschuldet im Falle:
• Des Erreichens des 25. Lebensjahres des Schülers.
• Keiner Ausbildung in der Sekundarstufe II nach dem 18. Lebensjahr.
• Keiner Studien oder Ausbildung gemäß den Fähigkeiten des Kindes in einer Förderschule oder ähnlichen Einrichtung nach dem 18. Lebensjahr.
• Einer Weiterführung von Hochschul- oder Universitätsstudien.
• Einer entlohnten Beschäftigung welche mehr als vier Monate dauert und bei welcher der brutto Durchschnittslohn den sozialen Mindestlohn erreicht.
Wie schicke ich den Antrag auf Weitergewährung der Familienzulagen zurück?
Per Post : BP 394, L-2013 Luxembourg
Auf elektronischem Weg :
https://cae.public.lu/de/demarches/envoi-pieces.html
Bitte beachten Sie, dass die CAE über keine E-Mail-Adresse verfügt.