Kindergeld

Allgemeine Bezugsbedingungen

Das Kindergeld ist ab dem Geburtsmonat des Kindes geschuldet, bis zum 18. Lebensjahr.  

Die Leistungen sind nicht mehr geschuldet ab dem ersten Tag des Folgemonats, im Laufe dessen das Kind 18 Jahre wird. Das Kindergeld kann aber bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden, für Schüler der Sekundarstufe oder die in einer Spezialausbildung sind.

Ihr Kind wird bald 18? Lesen Sie hier weiter.

 

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