Zahlung des Kindergeldes
Wann wird das Kindergeld überwiesen?
Das Kindergeld wird in der letzten Woche des Monats, für den sie fällig ist, ausgezahlt. Das genaue Datum kann von Monat zu Monat variieren.
Wann wird die Schulanfangszulage ausbezahlt?
Die Schulanfangszulage wird mit den Familienleistungen des Monats August überwiesen. Bitte beachten Sie, dass wenn Sie einen Differenzbetrag alle sechs Monate überwiesen bekommen, wird die Schulanfangszulage mit dem Differenzbetrag der Monate Juli bis Dezember im Januar überwiesen. Mehr Informationen über den Differenzbetrag erhalten Sie in der Rubrik "Ich bin Grenzgänger".
Differenzzahlung
Ich bin Grenzgänger, und mein Partner arbeitet in Belgien, wir wohnen in Belgien. Wo kann ich die Familienzulage erhalten?
In diesem Fall zahlt zunächst die belgische Familienkasse vorrangig ihre Familienleistungen (und im Prinzip monatlich). Die Zukunftskasse zahlt Ihnen halbjährlich den Unterschied zwischen allen belgischen Leistungen und allen luxemburgischen Leistungen (mit Ausnahme der Geburtszulagen). Dies wird als "Unterschiedszahlung" bezeichnet. Diese Unterschiedszahlungen werden 2 mal jährlich ausbezahlt : in der Regel Ende Juli/Anfang August für den Zeitraum von Januar bis Juni eines Jahres und Ende Januar/Anfang Februar für den Zeitraum von Juli bis Dezember eines Jahres .
Sie finden die entsprechenden Informationen über den Zeitpunkt der Auszahlung der Unterschiedsbeträge auf dieser Webseite unter "Aktuelles".
Ich bin Grenzgänger und erhalte bereits Kindergeld von der luxemburgischen Kasse. Was muss ich bei der Geburt eines weiteren Kindes beachten?
Sie müssen für jedes Kind einen neuen Kindergeldantrag stellen und die entsprechenden Dokumente hinzufügen.
Mitteilungen und Schicken von Dokumenten
Was muss ich tun, um meine Kontonummer zu ändern?
Anfragen auf Änderung eines Bankkontos können Sie uns elektronisch senden. Verwenden Sie dazu den auf myGuichet.lu verfügbaren Vorgang, indem Sie hier klicken betreffend das Kindergeld oder hier betreffend der Elternurlaubentschädigung. Alternativ können Sie uns Ihre Anfrage auf Änderung des Bankkontos auch per Post mitteilen, indem Sie eine Kopie des Bankausweises (Relevé d'identité bancaire) auf dem der Name der Person, welche das Kindergeld beziehen soll vermerkt ist und eine Farbkopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses hinzufügen.
Welche Dokumente muss ich einem neuen Antrag für Kindergeld beifügen?
Wenn Sie ansässig sind:
- Auszug aus der Geburtsurkunde
- Ihre Bankverbindung
- Einen Nachweis der Aufenthaltsgenehmigung in Luxemburg für alle Familienmitglieder (für die Bewohner mit anderer Staatsangehörigkeit als EU, EWR oder der Schweiz)
- Wenn Sie entsandter Arbeitnehmer eines anderen Landes sind: der Arbeitsvertrag. Siehe auch unsere Rubrik Entsendung.
Wenn Sie nicht ansässig sind:
- Wohnsitzbescheinigung
- Haushaltszusammensetzung
- Auszug aus der Geburtsurkunde
- Ihre Bankverbindung
- Wenn Sie Kindergeld im Ausland bekommen oder bekommen haben: eine Bescheinigung über das Recht auf Familienleistungen, die von der Kasse ausgestellt wurde, die die Beihilfen zur Zeit auszahlt oder bis jetzt ausgezahlt hat.
Muss ich das Original der Geburtsurkunde/Eheurkunde schicken, oder genügt eine Kopie?
Kopien sind ausreichend.
Welche Unterlagen muss ich bei einer Trennung schicken?
Zunächst müssen Sie die Zukunftskasse unverzüglich über die Trennung informieren.
Es sollte wenn möglich eine Entscheidung über das Sorgerecht für das Kind beigefügt werden, eine Bescheinigung über die Haushaltszusammensetzung oder eine Bescheinigung über den Wohnsitz des Kindes, um der Zukunftskasse zu ermöglichen, den Erziehungsberechtigten des Kindes zu bestimmen an den das Kindergeld zu zahlen ist.
Welche Unterlagen muss ich bei einem Umzug schicken?
Eine Adressänderung ist ausschliesslich per Post zu beantragen. Nicht-Ansässige müssen eine Haushaltsbescheinigung beifügen. Wenn Sie als Nicht-Ansässiger jedoch Inhaber eines Luxtrust Zertifikates sind, können Sie hier einen Antrag auf Berichtigung der Daten aus dem Nationalen Register natürlicher Personen stellen.
Arbeitsverhältnis
Leiharbeitnehmer: Habe ich Anspruch auf Familienbeihilfe? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Grundsätzlich müssen Sie die gleichen Bedingungen wie Grenzgänger erfüllen. Da aber Ihre Pflichtversicherung in Luxemburg nicht kontinuierlich ist, kann es sein, dass Sie nicht genügend Tage pro Monat gearbeitet haben (die Hälfte + 1 Tag, also 16 Tage z.B für den Monat Mai), um Anspruch auf die Zahlung von Familienleistungen zu haben.
Ich war Grenzgänger und habe Familienleistungen aus Luxemburg erhalten. Dann - nach einer kurzen Unterbrechung – habe ich erneut eine Arbeitsstelle in Luxemburg angetreten. Muss ich einen ganz neuen Antrag stellen?
Nicht unbedingt. Je nachdem wie kurz oder lang Ihre Unterbrechung war, hat vielleicht nicht viel in Ihrer Akte geändert. Sie sollten zu allererst Ihre Eingangsbescheinigung („Déclaration d’entrée“), die Ihnen vom Centre commun de la sécurité sociale zugeschickt wird, an unsere Kasse schicken. Entweder wird Ihre Zahlung dann wieder aufgenommen oder der zuständige Sachbearbeiter fordert weitere Dokumente bei Ihnen an (z.B. rezente Familienbescheinigung).
Beachten Sie jedoch, dass jede Unterbrechung der Pflichtversicherung , die länger als einen halben Monat dauert, zum Verlust der ehemaligen „Familiengruppe“ führt, die bis zum 31. Juli 2016 bestand.