Die Geburtszulage setzt sich aus drei verschiedenen Prämien zusammen:
- die vorgeburtliche Zulage;
- die eigentliche Geburtszulage;
- die nachgeburtliche Zulage.
Die Geburtszulage wird auf Anfrage in drei Zahlungen von jeweils 580,03€ überwiesen.
ACHTUNG: die vorgeburtliche Zulage und die eigentliche Geburtszulage sind der Mutter vorbehalten. Sie werden ausschließlich an die Mutter gezahlt. Ein Grenzgänger hat kein Anrecht auf diese beiden Zahlungen für seine Frau oder Partnerin, die nicht in Luxemburg lebt.
ACHTUNG: Keine der drei Prämien der Geburtszulage (Vorgeburtliche Zulage, Geburtszulage und Nachgeburtliche Zulage) ist geschuldet, wenn die Untersuchungen von einer Hebamme durchgeführt wurden.