Das Kindergeld wird bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres ausbezahlt. Wenn das Kind z.B im Mai seinen 18. Geburtstag feiert, wird das Kindergeld noch im Mai ausbezahlt und im Juni besteht kein Anrecht mehr auf Kindergeld.
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Das Kindergeld wird bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres ausbezahlt. Wenn das Kind z.B im Mai seinen 18. Geburtstag feiert, wird das Kindergeld noch im Mai ausbezahlt und im Juni besteht kein Anrecht mehr auf Kindergeld.