Seit 2023 verfügt die Zukunftskasse (CAE) über eine Abteilung für Betrugsbekämpfung, deren Aufgabe es ist, Betrug oder Betrugsversuche aktiv zu verhindern, aufzudecken, zu bekämpfen und zu ahnden.
Diese Abteilung legt besonderen Wert auf die Einführung wirksamer Mittel zur Prävention und Abschreckung in diesem Bereich. So wurde unter anderem, eine Geldstrafe gemäß Artikel 312 des Sozialversicherungsgesetzbuches eingeführt. * Demnach verhängt die Zukunftskasse, bei Erschleichen von Leistungen durch Betrug (welcher vom Strafgesetzbuch als Straftat einzustufen ist), eine Geldstrafe. Gemäß Artikel 23 der Strafprozessordnungen werden diese Straftaten auch bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und der Täter bzw. die Mittäter setzen sich somit einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung aus.
Diese Abteilung ist ebenfalls die "Anlaufstelle“ der CAE, für den Austausch bezüglich jeglicher betrügerische Fälle mit anderen nationalen und internationalen staatlichen Behörden.
Im Einklang mit der, von der CAE, aufgestellten Betrugsbekämpfungsrichtlinie, besteht das Ziel der Betrugsbekämpfungsabteilung für die kommenden Jahre darin, neue Betrugsbekämpfungsmaßnahmen einzuführen und einen engeren Austausch mit den unterschiedlichen Behörden und Institutionen, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene anzustreben.
In diesem Zusammenhang können Personen, die Kenntnis von Sachverhalten haben, welche einen Betrug darstellen könnten, diese über das Kontaktformular, der CAE mitteilen.