Schulanfangszulage

Die Schulanfangszulage beträgt 115 Euro für jedes Kind ab 6 Jahren und 235 Euro für jedes Kind ab 12 Jahren. Sie wird für den Monat August automatisch für Kinder, die im August desselben Jahres Kindergeld beziehen, ausbezahlt. Ein Antrag ist nicht nötig. Sollten Sie die Ausgleichszahlung erhalten, wird die Schulanfangszulage im Ausgleich für den Zeitraum von Juli bis Dezember enthalten sein.

Für Kinder die bei Schulbeginn (2. Zyklus der Grundschule oder früheres „1. Schuljahr in der Primärschule“) noch keine 6 Jahre alt sind, kann die Schulanfangszulage auch mittels einer Schulbescheinigung beantragt werden.

Sie ist nicht mehr geschuldet und wird nicht mehr ausbezahlt im Laufe des Kalenderjahres während dem die  Studien abgeschlossen wurden.

 

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