Sie trennen sich
Falls Sie sich von Ihrem Partner/in oder Ehegatte/in trennen, müssen Sie die Zukunftskasse umgehend informieren. Die Leistungen werden der Person die das Kind in seiner Obhut hat und bei der das Kind angemeldet ist und seinen gesetzlichen Wohnsitz hat, überwiesen.
Im Falle eines gemeinsamen elterlichen Sorgerechts und einer paritätischen Betreuung, sollen die Eltern den Kindergeldberechtigten ernennen.
Wenn die Eltern sich nicht einigen können, wird die Kasse den Kindergeldberechtigten auf Grund der ihr zur Verfügung stehenden Informationen und im Sinne des Kindes, bestimmen.
Was müssen Sie tun?
Sie müssen die Kasse schriftlich über Ihre Situation informieren und die neue Adresse des Kindes mitteilen (ggf. für Nichtansässige: eine Haushaltbescheinigung oder eine Wohnsitzbescheinigung hinzufügen). Die Kasse wird Sie über weitere Schritte informieren.
Sie ziehen um
Was müssen Sie tun?
Wenn Sie umziehen, müssen Sie der Kasse umgehend Ihre neue Adresse mitteilen. Nicht-Ansässige müssen der Kasse ihre Adressenänderung schriftlich mitteilen und eine Haushaltsbescheinigung beifügen. Die Gebietsansässige können uns ihre Adressenänderung über unsere online Kontaktadresse mitteilen.
Sie möchten Ihre Bankverbindung ändern
Wenn Sie möchten, dass die Zukunftskasse die Leistungen auf ein anderes Konto überweist, müssen Sie uns dies schriftlich mitteilen und eine Bescheinigung über die Bankverbindung (Kontonummer und Name) beilegen. Über MyGuichet können Sie Ihre die Bankverbindung auch selbst ändern falls Sie kindergeldberechtigt sind.
Sie wechseln den Arbeitgeber
Wenn Sie nicht in Luxemburg wohnen und den Arbeitgeber wechseln, wird das Kindergeld ab dem Monat der Ihrer Abmeldung bei der luxemburgischen Sozialversicherung ("Centre commun de la sécurité sociale") folgt, nicht mehr ausgezahlt. Die Zukunftskasse wird nicht automatisch informiert wenn Ihr neuer Arbeitgeber Sie wieder anmeldet und Sie dadurch wieder Recht auf Kindergeld aufmachen. Wenn Sie den Arbeitsgeber wechseln, müssen Sie uns unverzüglich die Anmeldebescheinigung des Centre commun oder eine Kopie Ihres neuen Arbeitsvertrags zukommen lassen damit wir Ihnen das Kindergeld weiter ausbezahlen können.
Achtung : Änderungen werden nur vorgenommen, wenn ein schriftlicher Antrag mit den zuzufügenden Dokumenten per Post eingereicht wird. Es wird keinem Änderungsantrag nachgegangen, der unserer Kasse telefonisch oder per Mail mitgeteilt wird!
Als Nichtansässiger in Luxemburg besteht ein Anspruch auf Kindergeld für jeden Monat, für den die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld überwiegend erfüllt sind.
Als überwiegend ist die Hälfte plus ein Tag jedes Kalendermonats zu verstehen.