Im Falle einer Entsendung unterscheidet man 2 Fälle:
- die Entsendung nach Luxemburg: Sie bleiben im Sozialversicherungssystem Ihres Entsendungslandes und wohnen nur für eine begrenzte Zeit in Luxemburg. Es besteht kein Anrecht auf Familienleistungen seitens unserer Kasse. Die Kriterien von Dauerhaftigkeit des Wohnsitzes sind nicht erfüllt, dies auch falls ihre Kinder eine Schule in Luxemburg besuchen.
Achtung: die Lage ändert, wenn ein Elternteil in Luxemburg einer Arbeit nachgeht für die er ins luxemburgische Sozialversicherungssystem aufgenommen wird. Ein Anrecht auf Familienzulagen kann je nach Wohnland überprüft werden.
- die Entsendung außerhalb von Luxemburg: wenn Sie weiterhin in der obligatorischen luxemburgischen Sozialversicherung gemeldet bleiben und Ihr Arbeitgeber Sie in ein anderes Land entsendet, besteht ein Anrecht auf Familienleistungen je nach Familiensituation.
Wir bitten Sie, diesbezüglich einen Antrag bei der Zukunftskasse einzureichen, damit ein Anrecht geprüft werden kann.