Aktuelles

  1. Die Verdienstbescheinigungen für das Jahr 2024 werden Anfang Februar 2025 automatisch per Post versandt. Es ist keine Massnahme Ihrerseits erforderlich. Wir möchten Sie ebenfalls daran erinnern, dass die Steuerkarten in Bezug auf Elternurlaub, nicht an die Zukunftskasse gesendet werden müssen.

  2. Die CAE hat die geplante Erhöhung des sozialen Mindestlohns am 1. Januar 2025 zur Kenntnis genommen. Wie bei den bereits in der Vergangenheit erfolgten Erhöhungen wird der Betrag der Elternurlaubsentschädigung automatisch angepasst und die Zahlungen, die Ende Januar 2025 erfolgen,...

  3. Die Auszahlung der Differenzbeträge erfolgt frühestens Ende Januar 2025, vorausgesetzt die Bezugsbedingungen sind erfüllt. Bitte sehen Sie bis zu diesem Zeitpunkt von telefonischen oder schriftlichen Anfragen ab, da diese die Bearbeitung nur unnötig verzögern und die Auszahlung in keinem Fall...

  4. Die CAE informiert, dass in der Zeit vom 15.07.2024 bis 16.09.2024 die Telefonzentrale durchgehend von 08:30 bis 12:30 Uhr erreichbar sein wird. Während dieser vorübergehend verkürzten Zeit werden alle Mittel eingesetzt, um Ihre Anfragen bestmöglich zu beantworten. Es wird auch...

  5. Die Auszahlung der Differenzbeträge für das erste Halbjahr 2024 erfolgt frühestens Ende Juli/Anfang August 2024, sofern die Bedingungen für die Gewährung weiterhin erfüllt sind. Bitte sehen Sie bis zu diesem Zeitpunkt von telefonischen oder schriftlichen Anfragen ab, da diese die...

  6. Die CAE erinnert daran, dass der Elternurlaub eingeführt wurde um den Eltern mehr Zeit für ihre Kinder zur Verfügung zu stellen und so die Bindung zu ihren Kindern zu stärken. Aus diesem Grund sieht das Gesetz vor, dass der Antragsteller...

  7. Die Verdienstbescheinigungen für das Jahr 2023 werden Anfang Februar 2024 automatisch per Post versandt. Es ist keine Massnahme Ihrerseits erforderlich. Wir möchten Sie ebenfalls daran erinnern, dass die Steuerkarten in Bezug auf Elternurlaub, nicht an die Zukunftskasse gesendet werden müssen.

  8. Die Auszahlung der Differenzbeträge erfolgt frühestens Ende Januar 2024, vorausgesetzt die Bezugsbedingungen sind erfüllt. Bitte sehen Sie bis zu diesem Zeitpunkt von telefonischen oder schriftlichen Anfragen ab, da diese die Bearbeitung nur unnötig verzögern und die Auszahlung in keinem Fall...

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