Bedingungen zum Erhalt der vorgeburtlichen Zulage:
- Die Mutter muss sich mindestens 5 medizinischen Untersuchungen, sowie einer zahnärztlichen Untersuchung unterziehen. Das Antragsformular ist durch die behandelden Ärzte auszufüllen. Sie erhalten das Formular prinzipiell von Ihrem Frauenartzt. Andernfals können Sie es auch herunterladen.
- Zum Zeitpunkt der letzten medizinischen Untersuchung, muss die Mutter ihren legalen Wohnsitz in Luxemburg haben oder selbst auf Grund einer Arbeit in Luxemburg sozialversichert sein.
Beim 1. Termin:
- der Frauenarzt füllt das Formular bei jedem Besuch mit Stempel und Unterschrift aus;
- der Zahnarzt füllt dasselbe Formular mit seinem Stempel und seiner Unterschrift aus;
- sobald das Formular vom Zahnarzt und vom Frauenarzt (beim letzten Besuch vor der Geburt) ausgefüllt wurde, ist dieses an die Zukunftskasse zu senden. Die nicht in Luxemburg wohnenden Personen müssen eine kürzlich ausgestellte Haushaltsbescheinigung oder Meldebescheinigung einsenden.
Die vorgeburtliche Zulage verjährt ein Jahr nach der Geburt des Kindes.