Studienabbruch

Wenn Ihr Kind grossjährig ist und während des Schuljahres sein Studium abbricht, müssen Sie dies der CAE unverzüglich mitteilen. Die Leistungen sind nicht mehr geschuldet ab dem ersten Tag des Folgemonats, im Laufe dessen das Kind sein Studium abgebrochen hat. Falls Sie vergessen der CAE den Studienabbruch mitzuteilen, müssen Sie die zu unrecht gezahlten Leistungen zurück erstatten.

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