Wenn Ihr Kind während des Studiums arbeitet oder ein bezahltes Praktikum absolviert und dies während mehr als vier Monate im Jahr, ist das Kindergeld nicht mehr geschuldet wenn das Einkommen höher als der Mindestlohn ist.
Wenn Ihr Kind eine Lehre absolviert in der die Unterrichtseinheiten und die Arbeitsperioden abwechselnd stattfinden, wird der Durchschnitt des Einkommens über eine Referenzperiode von 12 Monaten berechnet.
Den Betrag des gesetzlichen Mindestlohnes können Sie hier finden.