Krankheitsbedingter Abbruch der Studien

Falls ihr Kind krankheitsbedingt sein Studium unterbrechen muss werden die Leistungen bis zum Ende des laufenden Schuljahres ausbezahlt. Sie müssen der CAE allerings ein ärztliches Zeugnis zukommen lassen, das  die Ursache des Studienabbruchs bescheinigt.

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