Bedingungen für Nicht-Gebietsansässige

  • Sie müssen in Luxemburg arbeiten bzw. auf Grund einer Beschäftigung obligatorisch beim „Centre commun de la sécurité sociale“ sozialversichert sein;
  • Ihr Kind muss in einem Land der europäischen Union leben oder in einem Land mit dem Luxemburg eine Vereinbarung im Rahmen der Sozialversicherung abgeschlossen hat;
  • Leiharbeiter, die nicht in Luxemburg wohnen, müssen mindestens die Hälfte des Monats plus einen Tag angemeldet sein um Recht auf Kindergeld zu haben.
  • Das Recht auf Kindergeld besteht für Ihre biologischen Kinder und Adoptivkinder sowie für Kinder, für deren Unterhalt Sie aufkommen.


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