Die europäischen Verordnungen regeln welches Land vorrangig und nachrangig für die Zahlung von Familienleistungen zuständig ist. Das kann unterschiedlich sein je nachdem ob Sie in Luxemburg arbeiten und im Ausland wohnen, der andere Elternteil im Ausland arbeitet oder keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, ob das Kind in Luxemburg oder im Ausland lebt usw. Von diesen Faktoren hängt ab ob die Zukunftskasse die Familienleistungen vorrangig oder nur einen Unterschiedsbetrag bezahlt. Lesen Sie mehr dazu in der Rubrik: "Ich bin Grenzgänger".