Für wen?

An wen wird das Kindergeld ausbezahlt?

Entweder an einen Elternteil:

Bei einem gemeinsamen Haushalt beider Elternteile mit dem Kind, können die Eltern bestimmen an wen von ihnen das Kindergeld überwiesen werden soll. Eine Änderung des Kindergeldberechtigten ist möglich wenn beide Elternteile einverstanden sind.

Lebt das Kind nicht im gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen, wird das Kindergeld an die Person überwiesen, bei der das Kind seinen gesetzlichen Wohnort hat und hauptsächlich lebt.

Teilen sich die Eltern das Sorgerecht, können sie sich einig werden, wer das Kindergeld erhalten soll.

An das Kind selbst:

Das Kindergeld kann vom Kind selbst beantragt werden, wenn es volljährig ist oder mündig gesprochen wird. 

An die Person die das Sorgerecht hat:

Wenn das Kind, für das ein Anrecht auf Kindergeld besteht, über einen Gerichtsbeschluss in eine Institution oder Pflegefamilie kommt, wird das Kindergeld an die Institution oder die Person überwiesen, die die Aufsicht des Kindes hat und bei der das Kind seinen gesetzlichen Wohnort hat und hauptsächlich lebt.

Bei Uneinigkeit:

Bei Uneinigkeit bestimmt die Zukunftskasse im Interesse des Kindes und auf Grund der ihr vorliegenden Belege über den Empfänger des Kindergeldes.

 

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