Im Rahmen der Modernisierung ihrer Dienstleistungen führt die Zukunftskasse (CAE) schrittweise ein neues Online-Verfahren über guichet.public.lu für den Antrag auf Weitergewährung des Kindergeldes für volljährige Schüler ein.
Die betroffenen Leistungsempfänger werden mittels eines Schreibens mit einem QR-Code aufgefordert, auf ein Online-Verfahren zuzugreifen, um die erforderlichen Angaben zur schulischen Situation des Schülers zu machen. Das Verfahren kann mit oder ohne authentifizierten Zugang abgeschlossen werden. Es ist daher nicht erforderlich, über einen authentifizierten Zugang (LuxTrust, GovID, eIDAS usw.) zu verfügen, um darauf zuzugreifen.
Dieses neue Verfahren wird derzeit im Rahmen einer schrittweisen Einführung auf einen ausgewählten Teil der Akten angewendet, und es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, die Zukunftskasse (CAE) zu kontaktieren, um Zugang zum Online-Verfahren zu beantragen.
Zu beachten ist, dass Familienzulagen über das achtzehnte Lebensjahr hinaus weitergewährt wird für Kinder welche einen klassischen Sekundarunterricht, einen allgemeinen Sekundarunterricht, oder eine gleichgestellte Ausbildung absolvieren. Wenn das Kind ein Hochschulstudium (Universität, BTS oder andere) absolviert, muss das Formular nicht zurückgeschickt werden. Sie können ggf. finanzielle Unterstützung vom Ministerium für Hochschulbildung und Forschung (Ministère de l'Enseignement supérieur et de la Recherche) erhalten. Bitte besuchen Sie dazu die Website www.mengstudien.lu, Rubrik "Staatliche Studienbeihilfe", und geben Sie die Matrikelnummer des betreffenden Studenten an.
Bei Fragen zum Antrag auf Weitergewährung des Kindergeldes für volljährige Schüler können Sie die entsprechende FAQ-Rubrik aufrufen, indem Sie hier klicken.