Im Rahmen der Modernisierung ihrer Dienstleistungen hat die Zukunftskasse (CAE) ein neues Online-Verfahren über guichet.public.lu für den Antrag auf Weitergewährung des Kindergeldes für Schüler über 18 Jahre eingeführt.
Die betroffenen Personen werden mittels eines Schreibens mit einem QR-Code aufgefordert, auf ein Online-Verfahren aufzurufen, um die erforderlichen Angaben zur schulischen Situation des Schülers zu machen. Das Verfahren kann mit oder ohne authentifizierten Zugang abgeschlossen werden. Es ist daher nicht erforderlich, über einen authentifizierten Zugang (LuxTrust, GovID, eIDAS usw.) zu verfügen, um darauf zuzugreifen.
Eine ausführliche Anleitung mit Erläuterungen zu den einzelnen Schritten des Online-Verfahrens steht Ihnen hier zur Verfügung.
Zu beachten ist, dass Familienzulagen über das achtzehnte Lebensjahr hinaus weitergewährt wird für Kinder welche einen klassischen Sekundarunterricht, einen allgemeinen Sekundarunterricht, oder eine gleichgestellte Ausbildung absolvieren. Wenn das Kind ein Hochschulstudium (Universität, BTS oder andere) absolviert, muss das Formular nicht übermittelt werden. Sie können ggf. finanzielle Unterstützung vom Ministerium für Hochschulbildung und Forschung (Ministère de l'Enseignement supérieur et de la Recherche) erhalten. Bitte besuchen Sie dazu die Website www.mengstudien.lu, Rubrik "Staatliche Studienbeihilfe".
Bei Fragen zum Antrag auf Weitergewährung des Kindergeldes für volljährige Schüler können Sie die entsprechende FAQ-Rubrik aufrufen, indem Sie hier klicken.