Differenzzahlungen für das 2. Semester 2023

Die Auszahlung der Differenzbeträge erfolgt frühestens Ende Januar 2024, vorausgesetzt die Bezugsbedingungen sind erfüllt.

Bitte sehen Sie bis zu diesem Zeitpunkt von telefonischen oder schriftlichen Anfragen ab, da diese die Bearbeitung nur unnötig verzögern und die Auszahlung in keinem Fall beschleunigen. Wir bemühen uns, die Fälle so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Eine ausführliche Abrechnung mit Erläuterungen wird Ihnen per Post zugestellt, sobald die Akte bearbeitet und die Zahlung ausgeführt wurde.

An die Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich:
Die von Ihrer CAF ausgestellten Bescheinigung mit dem Vermerk "NE PAS ENVOYER" wird von unserer Kasse NICHT benötigt. Die von Ihnen in Frankreich bezogenen Leistungen bzw. Beträge werden uns unmittelbar von Ihrer CAF mitgeteilt.

An alle anderen Grenzgänger:
Ab Januar 2022 und der Einführung des elektronischen Informationsaustauschs zwischen den europäischen Kassen (EESSI) ist für die halbjährliche Auszahlung der Differenzbeträge kein Eingreifen Ihrerseits mehr erforderlich. Die Zukunftskasse wird über elektronischem Wege, bezüglich der Familienzulagen die Sie in Ihrem Wohnsitzland erhalten haben, informiert werden, um den Ihnen zustehenden Differenzbetrag berechnen zu können. E411-Formulare oder andere Zahlungsbescheinigungen in Papierform sind nicht mehr erforderlich und werden nicht mehr benötigt.
Die, durch die Kasse Ihres Wohnsitzlandes ausgestellten Zahlungsbescheinigungen sind weder von Ihnen zu beantragen noch von Ihnen an uns weiterzuleiten, sofern diese nicht ausdrücklich von der Zukunftskasse angefordert sind.


Sie möchten mehr erfahren über den Differenzbetrag? Lesen Sie unsere Rubrik Ich bin Grenzgänger oder unsere FAQ.
Danke für Ihr Verständnis!

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