Bedingungen für Selbstständige und Freiberufler

 

Der Antragsteller:

 

  • muss sich hauptsächlich der Erziehung des Kindes widmen. Im Falle eines getrennten Elternpaares muss ein Urteil mit den Sorgerechtsreglungen sowie eine eidesstattliche Erklärung , die bestätigt, daß sich das Kind im Haushalt des Antragstellers während der Zeit des Elternurlaubs befindet, beim Antrag beigelegt werden. Die Erklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben sein.
  • muss während den 12 Monaten vor dem Anfang des Elternurlaubes bei der luxemburgischen Sozialversicherung pflichtversichert sein;
  • darf während des Elternurlaubs entweder keine Beschäftigung ausüben oder nur eine Halbzeit-Beschäftigung ausüben. Falls er sich für einen Teilzeit-Elternurlaub entschieden hat, muss er seine Arbeitszeit um 20% pro Woche reduzieren oder seine Arbeit während 4 Monaten innerhalb von 20 Monaten ganz einstellen;
  • muss während dieser Zeit als Selbständiger bei der nationalen Gesundheitskasse pflichtversichert sein.

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