Aufgepasst! Die Gutscheine für ausserschulische Betreuung hat gewöhnlich eine Gültigkeit von 12 Monaten ab dem Datum des Antrages. Bitte beachten Sie dass die Zukunftskasse den Vertrag nicht rückdatieren kann (z.B. für eine Gültigkeit ab dem 2.3. wann der Antrag am 13.6. gestellt wurde).
Die nichtansässige Arbeiter die die Gutscheine für ihre Kinder in Anspruch nehmen möchten, müssen eine Beitrittskarte bei der Zukunftskasse anfragen. Diese Beitrittskarte wird nach Unterzeichnung eines Beitrittsvertrags mit der Zukunftskasse kostenlos ausgestellt.
Um diesen Beitrittsvertrag oder eine Erneuerung dieses Beitrittsvertrages zu beantragen, haben Sie 2 Möglichkeiten:
- sie füllen das entsprechende Formular aus, legen die erforderliche Belegscheine dazu und schicken den Antrag an die Zukunftskasse (CAE-Service CSA; BP394; L-2013 Luxemburg);
- sie stellen den Antrag über den Vorgang „Gutscheine für ausserschulische Betreuung“, den Sie in Ihrem gesicherten privaten Bereich auf MyGuichet.lu finden.
Eine Übermittlung von Dokumenten ist per Post möglich oder ebenfalls elektronisch indem Sie hier klicken.
Das Versenden von Dokumenten auf elektronischem Wege ist nur für bereits bestehende Akten möglich, für die bereits ein formgerechter Antrag bei der CAE gestellt wurde. Sie müssen im elektronischen Formular unter „Art der Leistung“ die Rubrik „Gutscheine für Kinderbetreuung“ auswählen und Sie können Ihre Belege am Ende des Vorgangs über die Schaltfläche „Einen Beleg hinzufügen“ anhängen.
Der Antrag ist kostenlos und kann das ganze Jahr über gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass keine Karten mehr ausgestellt werden.
Bedingungen
- Der nichtansässige Arbeiter muss in Luxemburg pflichtversichert sein;
- Für sein Kind, für das er die Gutscheine beantragt muss er Kindergeld beziehen (von der Zukunftskasse oder von einer internationalen Organisation).
Die Dokumente die Sie zuschickem müssen hängt von Ihrer Situation ab.
Belegstücke welche dem CSA-Antrag oder Erneuerungsantrag beizufügen sind:
Rezente Wohnsitzbescheinigung oder Haushaltsbescheinigung auszustellen durch die Gemeindebehörde Ihres Wohnortes.
Zusätzliche Belegstücke zum Erhalt des ermässigten CSA
- Eine vom Steueramt (ACD) ausgestellte Bescheinigung über das Einkommen in Luxemburg für jede Person die in Ihrem Haushalt wohnt oder der vom Steueramt ausgestellten Beleg, dass Sie nicht steuerpflichtig sind. Zuständige Steuerämter (ACD) gemäss Ihrem Wohnsitz :
Wohnhaft in Belgien |
Wohnhaft in Deutschland |
Wohnhaft in Frankreich |
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Bureau Luxembourg X 21, rue Eugène Ruppert L-2453 Luxembourg Tél : 408001 pphluxx@co.etat.lu |
Bureau Luxembourg Z 21, rue Eugène Ruppert L-2453 Luxembourg Tél : 408001 pphluxz@co.etat.lu |
Bureau Luxembourg Y 21, rue Eugène Ruppert L-2453 Luxembourg Tél : 408001 pphluxy@co.etat.lu |
- Falls Sie steuerpflichtig sind : eine Einkommensbescheinigung ausgestellt durch das Steueramt (ACD) und falls nicht erhältlich, den rezentesten Steuerbescheid des Haushalts im Falle einer gemeinsamen Besteuerung respektiv jeder einzelnen Person des Haushaltes im Falle einer individual Besteuerung.
- Falls Sie nicht mittels der Steuerbemessungsgrundlage besteuert werden : eine Einkommensbescheinigung von jedem Mitglied Ihres Haushaltes ausgestellt durch den Centre commun de la sécurité sociale oder falls nicht erhältlich, die drei letzten Lohnabrechnungen von Ihnen sowie Ihrer(s) Partners(in).
Zusätzliche Belegstücke im Falle einer Trennung oder Scheidung
- Der Auszug aus dem Scheidungsurteil, der das Sorgerecht sowie die Zahlung des Unterhaltsgeldes schildert;
- Ein Zahlungsnachweis des Unterhaltgeldes zugunsten des Kindes für welches der CSA beantragt wird. Falls kein Unterhaltsgeld gezahlt wurde, die dies bezügliche eidesstattliche Erklärung.
Zusätzliche Belegstücke falls Ihr(e) Partner(in) bei einer europäischen Institution beschäftigt ist
- eine Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder für das/die der CSA beantragt wird;
- eine Geburtsurkunde des Antragstellers;
- Arbeitsvertrag des(der) bei einer europäischen Institution beschäftigten Elternteils(teile);
- ein Steuerbescheid aller Personen Ihres Haushaltes ausgestellt durch die Behörde des Wohnortes Ihres Haushaltes;
- Ihre drei letzten Gehaltsabrechnungen sowie die Ihres (Ehe)-Partners / Ihrer (Ehe)-Partnerin;
- eine Zahlungsbescheinigung des Kindergeldes mit der Angabe für welche Kinder Kindergeld bezogen wird.