Vorrangig oder nachrangig?

Verschiedene Situationen bestimmen welches Land vorrangig und welches Land nachrangig zuständig ist.

Hier die häufigsten Fälle:

  • Ein Elternteil arbeitet in Luxemburg, der andere in Deutschland, die Familie wohnt in Deutschland. Die deutsche Kasse ist vorrangig zuständig und zahlt die Familienleistungen in der Regel monatlich. Da die luxemburgischen Leistungen in der Regel höher sind, bezahlt unsere Kasse halbjährlich die Differenzbeträge.
  • Beide Elternteile arbeiten in Luxemburg, die Familie wohnt in Deutschland. Luxemburg ist vorrangig zuständig und bezahlt die Leistungen monatlich aus. Sollten die deutschen (oder andere ausländische Leistungen) höher sein und besteht ein Anrecht auf Grund der Residenz, können Sie in Ihrem Wohnland Differenzzahlungen beantragen.
  • Ein Elternteil arbeitet in Luxemburg, der andere in Belgien, die Familie wohnt in Deutschland: das Land mit den höchsten Beträgen zahlt an die Familie, die Kasse erhält jedoch eine Rückzahlung vom 2. Arbeitsland. Deshalb muss auch in beiden Ländern in denen einer Arbeit nachgegangen wird, ein Antrag auf Familienleistungen gestellt werden.

 

Vorgehensweise: in jedem Fall ist ein Antrag an unsere Kasse zu stellen. 

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