Auf Grund Ihrer Arbeit in Luxemburg können Sie folgende Leistungen beantragen:
- das luxemburgische Kindergeld,
- die Alterszuschläge,
- die Schulanfangszulage,
- die Zulage für Kinder mit speziellen Bedürfnissen beantragen,
- die vorgeburtliche Zulage und die Geburtszulage können nur von Müttern -das heißt Grenzgängerinnen- beantragt werden. Es besteht kein Anrecht auf Grund der Arbeitstätigkeit des Partners in Luxemburg. Die nachgeburtliche Zulage kann auch vom Grenzgänger für sein Kind beantragt werden.
Achtung: im Gegensatz zu anderen Familienleistungen, besteht für die Geburtszulage eine strikte Anti-Kumul-Regelung. Wenn Sie also in Ihrem Wohnland eine Geburtsprämie erhalten können, müssen Sie diese beantragen und Ihr Recht dort geltend machen. Es werden keine Differenzbeträge zu den luxemburgischen Geburtenprämien bezahlt.