Die Beträge des Kindergeldes sowie der Entschädigung für Elternurlaub wurden aufgrund der Anpassung der sozialen Parameter mit Wirkung zum 1. Februar 2023 erhöht.
Die zusätzlichen Beträge, die sich aus dieser Erhöhung ergeben, werden automatisch Ende Februar 2023 zusammen mit der Zahlung des Kindergeldes oder der Entschädigung für Elternurlaub für diesen Monat ausgezahlt.
In keinem Fall muss die Zukunftskasse kontaktiert werden - es sind keine Schritte seitens der Versicherten erforderlich.
Die neuen Beträge des Kindergeldes finden Sie unter der Rubrik Beträge
und die neuen Beträge der Entschädigung für Elternurlaub unter der Rubrik Einkommen.