Brexit Information


Die Übergangszeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union endet am 31.12.2020 und die Bestimmungen des Austrittsabkommens gelten ab dem 01.01.2021.

Ab dem 1. Januar 2021 gelten folgende Regelungen für britische Staatsangehörige in Luxemburg und für luxemburgische Staatsangehörige im Vereinigten Königreich:
Sind Sie Brite und wohnen bereits vor dem 31. Dezember 2020 und auch darüber hinaus in Luxemburg, ändert sich für Sie nichts. Die Bestimmungen der Koordination gelten weiterhin für die Personen, die unter das Austrittsabkommen fallen. Sie haben weiterhin Anspruch auf Familienleistungen, wenn sie die gesetzlichen Bedingungen erfüllen.
Dies gilt ebenfalls für Luxemburger die im Vereinigten Königreich wohnen und arbeiten solange sich nichts an Ihrer Situation ändert.

Sind Sie Brite und möchten ab dem 1. Januar 2021 in Luxemburg wohnen und arbeiten, gelten die Regelungen für Drittstaaten.
Das bedeutet, dass wenn sie aus einem Drittstaat nach Luxemburg kommen wollen, Sie eine Aufenthaltsgenehmigung benötigen. Dies gilt ebenfalls für den Bezug von luxemburgischen Familienleistungen.
Wenn Sie nicht unter die Anwendung des Austrittsabkommens fallen, gilt nationales Recht in Bezug auf Familienleistungen. Die Koordinierung der Familienleistungen ist vom Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgeschlossen.
Weitere Informationen zum Thema Brexit finden Sie auf folgender Seite:
https://guichet.public.lu/de/citoyens/brexit.html

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