Sie müssen dem Arbeitgeber den Antrag für den ersten Elternurlaub spätestens 2 Monate vor dem Mutterschaftsurlaub per Einschreiben mit Empfangsbestätigung zukommen lassen.
Im Falle einer Adoption, muss der Antrag dem Arbeitgeber spätestens vor dem Adoptionsurlaub zugesandt werden.
Der Arbeitgeber kann den Urlaub ablehnen, falls der Antrag nicht in der gesetzlichen Form und nicht fristgerecht gestellt wurde.
Der Arbeitgeber kann den ersten Vollzeit-Elternurlaub weder ablehnen noch verschieben wenn dieser vorschriftsmäßig beantragt wurde. Er kann jedoch den Halbzeit-Elternurlaub (von 8 oder 12 Monaten) oder den Teilzeit-Elternurlaub ablehnen und den Antragsteller dazu verpflichten, den Vollzeit-Elternurlaub (von 4 oder 6 Monaten) zu nehmen.
Achtung: Falls Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit Probezeit haben, können Sie Ihr Recht auf Elternurlaub erst nach der Probezeit geltend machen.
N.B. Um einen Anspruch auf Elterngeld geltend zu machen, muss der Elternteil einen ordnungsgemäß vom Arbeitgeber bescheinigten Antrag auf Elterngeld an die Zukunftskasse senden.