Beginn des Anspruchs

Die Bedingungen müssen zu den folgenden Momenten erfüllt sein:

  • zum Zeitpunkt des Antrags auf Elternurlaub;
  • am Anfang des Elternurlaubs;
  • prinzipiell ohne Unterbrechung während wenigstens 12 Monaten unmittelbar vor Beginn des Elternurlaubs;
  • während der ganzen Dauer des Elternurlaubs.

Wenn die Bedingungen erfüllt sind, fängt der erste Elternurlaub unmittelbar nach dem Mutterschaftsurlaub an. Falls beide Eltern Ihren Elternurlaub gleichzeitig nehmen möchten, müssen Sie im Antragsformular angeben, wer von den beiden den ersten und wer den zweiten Elternurlaub nimmt. Falls die Eltern sich nicht einigen können, wird demjenigen der erste Elternurlaub zugeteilt, dessen Familienname im Alphabet an erster Stelle ist.

 

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