Der Antragsteller:
- Er muss sich hauptsächlich der Erziehung des Kindes widmen. Im Falle eines getrennten Elternpaares muss ein Urteil mit den Sorgerechtsreglungen sowie eine eidesstattliche Erklärung , die bestätigt, daß sich das Kind im Haushalt des Antragstellers während der Zeit des Elternurlaubs befindet, beim Antrag beigelegt werden. Die Erklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben sein.
- muss während den 12 Monaten vor dem Anfang des Elternurlaubes bei der luxemburgischen Sozialversicherung auf Grund eines Arbeitsvertrages pflichtversichert sein;
- muss sich während der ganzen Dauer des Elternurlaubs in einem oder mehreren Arbeitsverhältnissen oder sich in einer Ausbildung befinden. Achtung: die Eltern die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden, haben nur Recht auf einen Vollzeit-Elternurlaub von 4 oder 6 Monaten;
- muss einen oder mehrere Arbeitsverträge haben die zusammen wenigstens zehn Arbeitsstunden pro Woche vorsehen;
- darf während des Elternurlaubs entweder keine Beschäftigung ausüben oder eine Halbzeit-Beschäftigung ausüben. Falls er sich für einen Teilzeit-Elternurlaub entschieden hat, muss er seine Arbeitszeit um 20% pro Woche reduzieren oder seine Arbeit während 4 Monaten innerhalb von 20 Monaten ganz einstellen;
Falls der Antragsteller seinen Arbeitgeber während des Elternurlaubs oder innerhalb der zwölf Monate vor dem Elternurlaub wechselt, kann der Elternurlaub nur genehmigt werden, wenn der neue Arbeitgeber seine Zustimmung gibt.