Sie finden hier die verschiedenen Elternurlaub-Modelle, die, je nachdem wieviele Wochenarbeitsstunden in ihrem Vertrag zum Zeitpunkt des Elternurlaubsantrages festgehalten sind, für Sie möglich sind.
Achtung: Falls Ihr Vollzeit-Arbeitsvertrag zwischen dem Zeitpunkt der Elternurlaubsanfrage und dem Anfang des Elternurlaubs ändert, muss Ihr Recht wieder neu untersucht werden. Dafür müssen Sie uns eine neue Anfrage zukommen lassen. Wir bitten Sie, uns jede Änderung Ihres Arbeitsvertrages mitzuteilen.
Sie arbeiten 40 Stunden/Woche. Sie können zwischen folgenden Modellen aussuchen:
- Ein Vollzeit-Elternurlaub von 4 oder 6 Monaten
- Ein Halbzeit-Elternurlaub von 8 oder 12 Monaten
- Ein Teilzeit-Elternurlaub: 4 Monate während einer Gesamtperiode von 20 Monaten
- Ein Teilzeit-Elternurlaub: 1 Tag pro Woche während einer Gesamtperiode von 20 Monaten.
Um den Teilzeit-oder Halbzeit Elternurlaub beantragen zu können, reicht es aus vor dem Antrag an den Arbeitgeber einen Vollzeit-Arbeitsvertrag zu haben. Das Ersatzeinkommen wird allerdings auf Basis der Durchschnittslöhne der vorausgegangenen 12 Monate berechnet.
Sie arbeiten 20 Stunden/Woche oder mehr: Sie können zwischen folgenden Modellen aussuchen:
- Ein Vollzeit-Elternurlaub von 4 oder 6 Monaten
- Ein Halbzeit-Elternurlaub von 8 oder 12 Monaten
Sie arbeiten 10 Stunden/Woche oder mehr:
Ein Vollzeit-Elternurlaub von 4 oder 6 Monaten.
Wenn Sie in einem Ausbildungsverhältnis sind:
Ein Vollzeit-Elternurlaub von 4 oder 6 Monaten.
Achtung: wenn Sie mehrere Arbeitgeber haben, haben Sie nur die Möglichkeit, einen Vollzeit-Elternurlaub von 4 oder 6 Monaten anzufragen. Das gleiche gilt auch, wenn Sie beispielweise Arbeitnehmer sind und gleichzeitig einer selbständigen Tätigkeit nachgehen.
Elternurlaub und Kinderbetreuung
Die CAE erinnert daran, dass der Elternurlaub eingeführt wurde um den Eltern mehr Zeit für ihre Kinder zur Verfügung zu stellen. Das Gesetz sieht demnach vor, dass der Antragsteller sich während des Elternurlaubs hauptsächlich um die Erziehung des Kindes kümmert.
Wenn Sie einen Vollzeit-Elternurlaub beantragt haben, kann Ihr Kind während des Elternurlaubes im Prinzip keine Betreuungsstruktur besuchen. Unsere Kasse erlaubt den Besuch einer Tagesstätte höchstens für wenige Stunden pro Woche. Eine solch punktuelle Unterbringung in einer Struktur muss unserer Kasse im Voraus schriftlich mitgeteilt werden. Bei Nicht-Einhaltung dieser Verfügung, riskieren Sie die gesamte Elternurlaubsentschädigung zurückerstatten zu müssen!