Sie müssen dem Arbeitgeber den Antrag für den zweiten Elternurlaub spätestens 4 Monate vor dem gewünschten Beginn des Elternurlaubes per Einschreiben mit Empfangsbestätigung zukommen lassen.
Der Arbeitgeber kann den Urlaub ablehnen, falls der Antrag nicht in der gesetzlichen Form und nicht fristgerecht gestellt wurde (außer im Falle des Todes der Mutter vor dem Ende des Mutterschaftsurlaubs oder vor dem Ende des ersten Elternurlaubes).
Der Arbeitgeber kann den zweiten Vollzeit-Elternurlaub nicht ablehnen wenn dieser vorschriftsmäßig beantragt wurde.
Er kann jedoch, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind, fordern, dass der Antragsteller seinen Elternurlaub verschiebt:
- die Betriebsorganisation wird dadurch erheblich gestört, dass mehrere Arbeitnehmer gleichzeitig einen Antrag einreichen;
- die Vertretung der beurlaubten Person kann aufgrund der Besonderheit der von ihr ausgeübten Arbeit oder eines Mangels an Arbeitskräften in der besagten Branche nicht organisiert werden;
- die Arbeit ist saisonabhängig und der Elternurlaub ist beantragt für eine Periode in der die Arbeit ausgeführt werden muss;
- der Antragsteller ist eine Führungskraft, die an der Leitung des Unternehmens beteiligt ist.
- das Unternehmen zählt weniger als 15 Angestellte, die einen Arbeitsvertrag haben.