Bedingungen für Lohnempfänger und Lehrlinge

 

Der Antragsteller:

  • muss sich hauptsächlich der Erziehung des Kindes widmen. Im Falle eines getrennten Elternpaares muss ein Urteil mit den Sorgerechtsreglungen sowie eine eidesstattliche Erklärung , die bestätigt, daß sich das Kind im Haushalt des Antragstellers während der Zeit des Elternurlaubs befindet, beim Antrag beigelegt werden. Die Erklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben sein;
  • muss während den 12 Monaten vor dem Anfang des Elternurlaubes bei der luxemburgischen Sozialversicherung auf Grund eines Arbeitsvertrages pflichtversichert sein;
  • muss während der ganzen Dauer des Elternurlaubs in einem oder mehreren Arbeitsverhältnissen die insgesamt eine Arbeitsdauer von wenigstens 10 Stunden pro Woche betragen oder sich in einer Ausbildung befinden.  Achtung: die Eltern die in einem Ausbildungsverhältnis befinden, haben nur Recht auf einen Vollzeit-Elternurlaub von 4 oder 6 Monaten;
  • darf während des Elternurlaubs entweder keine Beschäftigung ausüben oder eine Halbzeit-Beschäftigung ausüben. Falls er sich für einen Teilzeit-Elternurlaub entschieden hat, muss er seine Arbeitszeit um 20% pro Woche reduzieren oder seine Arbeit während 4 Monaten innerhalb von 20 Monaten ganz einstellen.

Falls der Antragsteller seinen Arbeitgeber während des Elternurlaubs oder innerhalb der zwölf Monate vor dem Elternurlaub wechselt, kann der Elternurlaub nur genehmigt werden, wenn der neue Arbeitgeber seine Zustimmung gibt.

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