Die Differenzzahlungen finden zweimal jährlich statt.
Für die Periode von Januar bis Juni, erfolgt die Zahlung frühestens Ende Juli, Anfang August, unter der Vorausetzung dass Sie die Bedingungen erfüllen und unsere Kasse über die ausländischen Beträge der vorrangig zuständigen Kasse verfügt.
Für die Periode von Juli bis Dezember, erfolgt die Zahlung frühestens Ende Januar, Anfang Februar, unter der Vorausetzung dass Sie die Bedingungen erfüllen und unsere Kasse über die ausländischen Beträge der vorrangig zuständigen Kasse verfügt.
Die Zahlungsperioden werden auf unserer Internetseite angekündigt. Auf Grund der vielen grenzübergreifenden Akten, ist unsere Kasse in diesen Wochen sehr überlastet. Schriftliche oder telefonische Nachfragen sind für die Bearbeitung nicht förderlich und beschleunigen auf keinen Fall die Zahlung.
In der Regel, ist es nicht nötig unserer Kasse Zahlungsbescheinigungen zukommen zu lassen, da ein automatischer Austausch mit den ausländischen Kassen vorgenommen wird.
Sollten Sie die Zahlung 6 Wochen nach dem angekündigten Termin nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte schriftlich an unsere Kasse.
Die Schulanfangszulage ist dann geschuldet, wenn für den Monat August ein Anrecht auf Leistungen besteht. Wenn Sie im Unterschiedsverfahren sind, wird der Betrag der Schulanfangszulage mit den Differenzbeträgen für die Periode Juli bis Dezember mitüberwiesen (also Ende Januar, Anfang Februar).