Nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Reform der Familienzulagen treten am 1. Januar 2027 mehrere Änderungen in Kraft.
- Der monatliche Grundbetrag der Familienzulage wird um 45 € erhöht.
- Der monatliche Alterszuschlag für Kinder ab 12 Jahren wird um 15 € erhöht.
- Die jährlich im August ausgezahlte Schulanfangszulage wird für Kinder ab 6 Jahren um 60 € und für Kinder ab 12 Jahren um 90 € erhöht.
- Die zusätzliche Sonderzulage, die Schulanfangszulage sowie alle drei Raten der Geburtszulage (vorgeburtliche Zulage, Geburtszulage und nachgeburtliche Zulage) werden künftig automatisch an die Lohnindexierung angepasst. Dies ist bereits bei der Familienzulage und den Alterszuschlägen der Fall.
Neue Beträge der Familienzulage
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Bisheriger Betrag* |
Erhöhung der Familienzulage |
Erhöhung des Alterszuschlags |
Betrag ab dem 01.01.2027* |
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0 bis 5 Jahre |
€ 315,04 |
+ 45 € |
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€ 360,04 |
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6 bis 12 Jahre |
€ 338,85 |
+ 45 € |
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€ 383,85 |
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Ab 12 Jahren |
€ 374,48 |
+ 45 € |
+ 15€ |
€ 434,48 |
Neue Beträge der Schulanfangszulage
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Bisheriger Betrag* |
Erhöhung |
Betrag nach der Reform* |
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6 bis 12 Jahre |
€ 115 |
+ 60 € |
€ 175 |
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Ab 12 Jahren |
€ 235 |
+ 90 € |
€ 325 |
* Hinweis: Die angegebenen Beträge entsprechen dem Indexstand 992,24 der automatischen Lohnindexierung.