Anpassung der sozialen Parameter zum 1. April 2023 und Abschaffung der Steuergutschrift für Energie (CIE)

Die Zukunftskasse hat die Indexerhöhung zum 1. April 2023 zur Kenntnis genommen. Wie bei den bereits vorherigen erfolgten Erhöhungen, wird dies direkt bei Höhesofort beim Betrag der Elternzeitentschädigung berücksichtigt und der Ende April ausgezahlte Betrag wird entsprechend erhöht. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass die Indexerhöhung ab dem 1. April 2023 zeitgleich mit der Abschaffung der Steuergutschrift für Energie (CIE) eintritt. 


Zu beachten ist, dass die Beträge des Kindergeldes unverändert bleiben. Die Indexerhöhung zum 1. April 2023 wurde bereits mit Wirkung zum 1. Juli 2022, infolge der Einführung der gleitenden Skala des Kindergeldes, auf die Beträge des Kindergeldes übertragen.

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