Erhöhung des sozialen Mindestlohns am 1. Januar 2025

Die CAE hat die geplante Erhöhung des sozialen Mindestlohns am 1. Januar 2025 zur Kenntnis genommen.
Wie bei den bereits in der Vergangenheit erfolgten Erhöhungen wird der Betrag der Elternurlaubsentschädigung automatisch angepasst und die Zahlungen, die Ende Januar 2025 erfolgen, werden entsprechend erhöht.
Die Beträge der Familienbeihilfe sind von dieser Mindestlohn-Erhöhung nicht betroffen.

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