Die Zukunftskasse nimmt die Einführung der Konjunktur-Steuergutschrift zur Kenntnis.
Diese neue Steuergutschrift, die sich gegebenenfalls positiv auf die Elternurlaubsentschädigung auswirken wird, wird derzeit von der Zukunftskasse umgesetzt und rückwirkend zum 1. Januar 2023 angewendet.
Alle betroffenen und bereits gezahlten Elternurlaubsentschädigungen werden rückwirkend angepasst und die zusätzlichen Beträge, die sich aus diesen Anpassungen ergeben, werden automatisch Ende Juli 2023 ausgezahlt.
In keinem Fall muss die Zukunftskasse kontaktiert werden - es sind keine Schritte seitens der Versicherten erforderlich.