Familienbeihilfe - Erhöhung des Betrags zum 01.07.2022

Die Zukunftskasse nimmt die Bestimmungen des Gesetzes vom 29. Juni 2022 zur Kenntnis, eine gleitende Skala der Familienzulagen (EMAF) wird eingeführt und passt damit die Beträge der Familienzulagen an die Lebenshaltungskosten an.

Die erste Erhöhung im Zusammenhang mit der Einführung des EMAF wird am 1. Juli 2022 wirksam, und die zusätzlichen Beträge, die sich aus dieser Erhöhung ergeben, werden automatisch Ende Juli 2022 zusammen mit dem Kindergeld für denselben Monat ausgezahlt.

Beachten Sie, dass sich die EMAF nur auf die Familienbeihilfe bezieht und nicht auf das Elterngeld anwendbar ist.

In keinem Fall muss die Zukunftskasse kontaktiert werden - es sind keine Schritte seitens der Versicherten erforderlich.

Die Beträge können Sie hier finden.

 

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