Derjenige Elternteil, der eine selbständige Beschäftigung ausübt, muss der Zukunftskasse den Beginn seines Elternurlaubs spätestens zwei Monate vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs mitteilen.
Im Falle einer Adoption muss der Antrag der Zukunftskasse spätestens vor Beginn des Adoptionsurlaubs per Einschreiben mit Empfangsbestätigung zugeschickt werden. Der Antragsteller muss seinem Antrag eine eidesstattliche Erklärung beifügen.