Derjenige Elternteil, der eine selbständige Beschäftigung ausübt, muss der Zukunftskasse den Beginn seines Elternurlaubs spätestens vier Monate vor Beginn des Elternurlaubs mitteilen.
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Derjenige Elternteil, der eine selbständige Beschäftigung ausübt, muss der Zukunftskasse den Beginn seines Elternurlaubs spätestens vier Monate vor Beginn des Elternurlaubs mitteilen.