Wenn ein Anrecht auf Familienleistungen in 2 Ländern besteht, dann versteht man unter der Differenzzahlung den Unterschied zwischen den Leistungen des Landes A und der höheren Leistungen des Landes B.
Vorgehensweise: für unsere Kasse ist es ausreichend einen Kindergeldantrag zu stellen und gegebenenfalls dem Antrag die im Wohnland gezahlten Beträge zuzufügen (mit den anderen geforderten Dokumenten ).