Die Indexierung des Kindergeldbetrags rückwirkend zum 1. Oktober 2021 wird am 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Die zusätzlichen Beträge, die sich aus dieser Indexierung und der rückwirkenden Erhöhung des für die Monate Oktober bis Dezember 2021 geschuldeten Kindergeldes ergeben, werden automatisch Ende Januar 2022 zusammen mit dem Kindergeld für denselben Monat ausgezahlt.
Was die Empfänger von Differenzzulagen betrifft, so wird bei der Auszahlung für den Zeitraum Juli bis Dezember 2021, die Ende Januar 2022 erfolgt, die rückwirkende Indexierung des Betrags des luxemburgischen Kindergeldes sehr wohl berücksichtigt.
In keinem Fall braucht die CAE kontaktiert zu werden - es ist keine Intervention seitens der Versicherten erforderlich.