Elternurlaub und Kinderbetreuung

Die CAE erinnert daran, dass der Elternurlaub eingeführt wurde um den Eltern mehr Zeit für ihre Kinder zur Verfügung zu stellen und so die Bindung zu ihren Kindern zu stärken.


Aus diesem Grund sieht das Gesetz vor, dass der Antragsteller sich während des Elternurlaubs hauptsächlich um die Erziehung des Kindes kümmert.


Wenn Sie einen Vollzeit-Elternurlaub beantragt haben, kann Ihr Kind während des Elternurlaubes im Prinzip keine Betreuungsstruktur besuchen. Unsere Kasse erlaubt den Besuch einer Tagesstätte höchstens für wenige Stunden pro Woche z.B. im Rahmen der Eingewöhnungsphase am Ende des Elternurlaubes, um den Betreuungsplatz nicht ganz zu verlieren oder damit das Kind mit anderen Kindern zusammen sein kann. Eine solch punktuelle Unterbringung in einer Struktur muss unserer Kasse im Voraus schriftlich mitgeteilt werden.


Wenn Sie einen Halbzeit-Elternurlaub beantragt haben, kann das Kind während Ihren Arbeitszeiten die Tagesstätte besuchen.       


Bei Nicht-Einhaltung dieser Verfügung, riskieren Sie die gesamte Elternurlaubsentschädigung zurückerstatten zu müssen!

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