Erster Elternurlaub

Der erste Elternurlaub ist derjenige, der unmittelbar nach demEnde des Mutterschaftsurlaubs oder des Adoptionsurlaubs beginnen muss. Falls der erste Elternurlaub nicht anschließend an den Mutterschaftsurlaub oder den Adoptionsurlaub beantragt wird, verfällt er.

Eine Ausnahme sind  alleinerziehende Eltern die nur Anspruch auf einen Elternurlaub haben. Sie müssen den Elternurlaub nicht (zwingend) unmittelbar nach dem Mutterschaftsurlaub oder nach dem Adoptionsurlaub nehmen, sondern können ihn auch zu einem späteren Zeitpunkt nehmen, jedoch unbedingt vor Vollendung des 6. Lebensjahres des Kindes.

Falls nur ein Elternteil Anrecht auf den Elternurlaub hat, weil der andere Elternteil nicht arbeitet, kann er zwischen dem ersten und dem zweiten Elternurlaub wählen.

Wenn beide Eltern Anrecht auf den Elternurlaub haben, können sie ihn auch gleichzeitig nehmen.

Falls kein Mutterschutz- oder Adoptionsurlaub genommen wurde, kann der erste Elternurlaub ab dem ersten Tag der dritten Woche, die der Geburt folgt, oder im Falle einer Adoption, ab dem Tag des Adoptionsurteils genommen werden.

 

Zum letzten Mal aktualisiert am