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  1. Während dem Studium arbeiten

    Leistungen - Großjährigkeit

    Wenn Ihr Kind während des Studiums arbeitet oder ein bezahltes Praktikum absolviert und dies während mehr als vier Monate im Jahr, ist das Kindergeld nicht mehr geschuldet wenn das Einkommen höher als der Mindestlohn ist. Wenn Ihr Kind eine

  2. Auszahlung der Zulage

    Ihre Rechte - Kindergeld

    Wann wird das Kindergeld überwiesen? Das Kindergeld wird am Ende des Monats bezahlt für den es geschuldet ist. Das Datum der Überweisung kann variieren. Den Zahlungskalender finden Sie hier. Es kommt auch vor, dass es auf verschiedenen Banken einen Tag

  3. Schulanfangszulage

    Leistungen - Ihre Rechte

    Die Schulanfangszulage beträgt 115 Euro für jedes Kind ab 6 Jahren und 235 Euro für jedes Kind ab 12 Jahren. Sie wird für den Monat August automatisch für Kinder, die im August desselben Jahres Kindergeld beziehen, ausbezahlt. Ein Antrag ist

  4. Beträge

    Ihre Rechte - Sonderzulage für behinderte Kinder (ASS)

    Die Sonderzulage beträgt 200 € pro Monat. Sie wird maximal bis zum 25. Geburtstag bezahlt, insofern die Bedingungen für den Erhalt des Kindergeldes auch erfüllt bleiben (z.B. Besuch einer Sekundar- oder Sonderschule ab 18 Jahren).

  5. Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr

    Großjährigkeit - Was müssen Sie wissen?

    Das Kindergeld wird am Folgemonat des 18.Geburtstages des Kindes nicht mehr bezahlt. Einige Wochen vor dem 18.Geburtstag wird die Kasse sich bei Ihnen erkunden ob das Kind noch in einer Ausbildung der Sekundarstufe ist. Falls dies der Fall

  6. Eigenes Kindergeld anfragen

    Großjährigkeit - Was müssen Sie wissen?

    Ab dem 18. Lebensjahr kann das volljährige Kind Kindergeld auf sein eigenes Konto überwiesen bekommen. Der junge Erwachsene muss dafür der CAE einen schriftlchen Antrag per Post zukommen lassen und seine Kontonummer angeben (der Bankkontonachweis ist dem Antrag hinzuzufügen).    

  7. Beträge

    Ihre Rechte - Kindergeld

    Der monatliche Basisbetrag des Kindergeldes beträgt 265 Euro pro Kind. Dieser Basisbetrag erhöht sich monatlich um die Alterszuschüsse in Höhe von 20,00 EUR für jedes Kind ab 6 Jahren, bzw. um 50,00 EUR für jedes Kind ab 12 Jahren.

  8. Vorgeburtliche Zulage

    Ihre Rechte - Geburtszulage

    Bedingungen zum Erhalt der vorgeburtlichen Zulage: Die Mutter muss sich mindestens 5 medizinischen Untersuchungen, sowie einer zahnärztlichen Untersuchung unterziehen. Das Antragsformular ist durch die behandelden Ärzte auszufüllen. Sie erhalten das Formular prinzipiell von Ihrem Frauenartzt. Andernfals können Sie es auch...

  9. Auszahlung der Zulage

    Ihre Rechte - Sonderzulage für behinderte Kinder (ASS)

    Die Zahlung erfolgt zum gleichen Moment wie das Kindergeld, also am Ende des Monats für den die Sonderzulage geschuldet ist.

  10. Adoption

    Leistungen

    Im Falle einer Adoption, müssen Sie die gleichen Bedingungen wie für ein leibliches Kind erfüllen, und Sie erhalten prinzipiell auch die gleichen Leistungen, ausgenommen zwei Teile der Geburtszulage : die vorgeburtliche Zulage und die eigentliche Geburtszulage. Diese werden nur an

  11. Bedingungen für Gebietsansässige

    Ihre Rechte - Kindergeld

    Das Kindergeld ist ein Recht des ansässigen Kindes. Dafür muss das Kind seinen rechtmäßigen Wohnsitz und seinen effektiven Aufenthalt in Luxemburg  haben (es reicht nicht aus, das Kind bei einer luxemburgischen Gemeinde anzumelden!). Die Bedingung des effektiven Aufenthalts ist

  12. Für wen?

    Ihre Rechte - Kindergeld

    An wen wird das Kindergeld ausbezahlt? Entweder an einen Elternteil: Bei einem gemeinsamen Haushalt beider Elternteile mit dem Kind, können die Eltern bestimmen an wen von ihnen das Kindergeld überwiesen werden soll. Eine Änderung des Kindergeldberechtigten ist möglich wenn beide

  13. Leistungen

    Wenn Sie Eltern werden, haben Sie im Prinzip Anrecht auf folgende Leistungen: Kindergeld Schulanfangszulage Geburtszulage Sonderzulage für behinderte Kinder

  14. Nachgeburtliche Zulage

    Ihre Rechte - Geburtszulage

    Bedingungen zum Erhalt der nachgeburtlichen Geburtszulage: Das Kind muss nach der Geburt und bis zum Alter von 2 Jahren 6 medizinischen Untersuchungen unterzogen werden. Diese Untersuchungen müssen von einem Kinderarzt, einem Internisten oder einem Allgemeinmediziner gemacht werden (Achtung: nicht von...

  15. Bedingungen für Nicht-Gebietsansässige

    Ihre Rechte - Kindergeld

    Sie müssen in Luxemburg arbeiten bzw. auf Grund einer Beschäftigung obligatorisch beim „Centre commun de la sécurité sociale“ sozialversichert sein; Ihr Kind muss in einem Land der europäischen Union leben oder in einem Land mit dem Luxemburg eine Vereinbarung im Rahmen

  16. Bedingungen

    Ihre Rechte - Sonderzulage für behinderte Kinder (ASS)

    Das Kind hat ein oder mehrere Leiden, die eine Beeinträchtigung oder permanente Minderung seiner physischen oder geistigen Fähigkeiten von wenigstens 50 % der Fähigkeiten eines gesunden Kindes gleichen Alters bewirken. Das Kind erfüllt die Bedingungen zum Erhalt des Kindergeldes.

  17. Vorgehensweise

    Ihre Rechte - Sonderzulage für behinderte Kinder (ASS)

    Wenn Ihr Kind die Bedingungen für den Erhalt der Sonderzulage erfüllt, können Sie das entsprechende Formular schriftlich oder telefonisch bei der CAE beantragen oder es hier herunterladen, ausfüllen und uns zukommen lassen. Die ärztliche Bescheinigung über den Grad der Behinderung...

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