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  1. Zweiter Elternurlaub

    Elternurlaub

    Der zweite Elternurlaub ist derjenige der bis zum Alter von 6 Jahren des Kindes beginnen muss. Im Falle einer Adoption, kann der zweite Elternurlaub innerhalb einer Periode von 6 Jahren nach dem Adoptionsurlaub oder, falls kein Adoptionsurlaub genommen wurde, nach

  2. Antrag für den Arbeitgeber

    Zweiter Elternurlaub - Vorgehensweise

     Sie müssen dem Arbeitgeber den Antrag für den zweiten Elternurlaub spätestens 4 Monate vor dem gewünschten Beginn des Elternurlaubes per Einschreiben mit Empfangsbestätigung zukommen lassen. Der Arbeitgeber kann den Urlaub ablehnen, falls der Antrag nicht in der gesetzlichen Form

  3. Antrag für Nicht-Lohnempfänger

    Zweiter Elternurlaub - Vorgehensweise

    Derjenige Elternteil, der eine selbständige Beschäftigung ausübt, muss der Zukunftskasse den Beginn seines Elternurlaubs spätestens vier Monate vor Beginn des Elternurlaubs mitteilen.

  4. Nicht-Gebietsansässige

    Ausserschulische Kinderbetreuung

    Seit September 2016 können in Luxemburg arbeitende und im Ausland wohnende Eltern ebenfalls in den Genuss des CSA-Systems kommen und ihr Kind in eine Betreuungsstruktur in Luxemburg einschreiben.

  5. Wert der Gutscheine

    Ausserschulische Kinderbetreuung - Nicht-Gebietsansässige

    Die aktuellen Tarife die Ihrer Situation entsprechen finden Sie hier: http://www.men.public.lu/fr/enfance/de oder im Gesetz vom 29.August 2017 (Jugend)

  6. Änderung Ihrer Situation

    Dienste und Anträge

    Sie trennen sich Falls Sie sich von Ihrem Partner/in oder Ehegatte/in trennen, müssen Sie die Zukunftskasse umgehend informieren. Die Leistungen werden der Person die das Kind in seiner Obhut hat und bei der das Kind angemeldet ist und...

  7. Auszahlung der Zulage

    Ihre Rechte - Kindergeld

    Wann wird das Kindergeld überwiesen? Das Kindergeld wird am Ende des Monats bezahlt für den es geschuldet ist. Das Datum der Überweisung kann variieren. Den Zahlungskalender finden Sie hier. Es kommt auch vor, dass es auf verschiedenen Banken einen Tag

  8. Schulanfangszulage

    Leistungen - Ihre Rechte

    Die Schulanfangszulage beträgt 115 Euro für jedes Kind ab 6 Jahren und 235 Euro für jedes Kind ab 12 Jahren. Sie wird für den Monat August automatisch für Kinder, die im August desselben Jahres Kindergeld beziehen, ausbezahlt. Ein Antrag ist

  9. Beträge

    Ihre Rechte - Sonderzulage für behinderte Kinder (ASS)

    Die Sonderzulage beträgt 200 € pro Monat. Sie wird maximal bis zum 25. Geburtstag bezahlt, insofern die Bedingungen für den Erhalt des Kindergeldes auch erfüllt bleiben (z.B. Besuch einer Sekundar- oder Sonderschule ab 18 Jahren).

  10. Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr

    Großjährigkeit - Was müssen Sie wissen?

    Das Kindergeld wird am Folgemonat des 18.Geburtstages des Kindes nicht mehr bezahlt. Einige Wochen vor dem 18.Geburtstag wird die Kasse sich bei Ihnen erkunden ob das Kind noch in einer Ausbildung der Sekundarstufe ist. Falls dies der Fall

  11. Eigenes Kindergeld anfragen

    Großjährigkeit - Was müssen Sie wissen?

    Ab dem 18. Lebensjahr kann das volljährige Kind Kindergeld auf sein eigenes Konto überwiesen bekommen. Der junge Erwachsene muss dafür der CAE einen schriftlchen Antrag per Post zukommen lassen und seine Kontonummer angeben (der Bankkontonachweis ist dem Antrag hinzuzufügen).    

  12. Einkommen

    Elternurlaub - Allgemeines

    Das Ersatzeinkommen wird berechnet auf der Basis: des in den 12 Monaten vor dem Elternurlaub vom Arbeitgeber bei der Sozialversicherung deklarierten und pensionierbaren Einkommens; des Durchschnitts der in den 12 Monaten vor dem Elternurlaub geleisteten wöchentlichen Arbeitsstunden. Das Ersatzeinkommen liegt...

  13. Bedingungen für Lohnempfänger und Lehrlinge

    Elternurlaub - Erster Elternurlaub

    Der Antragsteller: Er muss sich hauptsächlich der Erziehung des Kindes widmen. Im Falle eines getrennten Elternpaares muss ein Urteil mit den Sorgerechtsreglungen sowie eine eidesstattliche Erklärung , die bestätigt, daß sich das Kind im Haushalt des Antragstellers während der Zeit des Elternurlaubs...

  14. Antragsformulare

    Dienste und Anträge

    Familienleistungen Antragsformular für Kindergeld Sonderzulage für ein behindertes Kind Ärztliche Bescheinigung (dem Antrag auf Sonderzulage hinzufügen) Antragsformular für die vorgeburtliche Zulage Antragsformular für die Geburtszulage Formular E401 (Familienstandbescheinigung) Elternurlaub Antragsformular für Elternurlaub Gutscheine für ausserschulische Betreuung (CSA) Antrag auf CSA-Gutscheine Eidesstattliche Erklärung betreffend das Unterhaltsgeld

  15. Rekursrecht

    Dienste und Anträge

    Wenn Sie eine Entscheidung oder eine Information nicht verstehen, können Sie sich telefonisch oder schriftlich an die Zukunftskasse wenden. Unsere Mitarbeiter können Ihnen gerne weiterhelfen. Nur ein Entscheid des Präsidenten kann angefochten werden. Er ist mit „Für den Präsidenten“ unterschrieben...

  16. Beträge

    Ihre Rechte - Kindergeld

    Der monatliche Basisbetrag des Kindergeldes beträgt 265 Euro pro Kind. Dieser Basisbetrag erhöht sich monatlich um die Alterszuschüsse in Höhe von 20,00 EUR für jedes Kind ab 6 Jahren, bzw. um 50,00 EUR für jedes Kind ab 12 Jahren.

  17. Vorgeburtliche Zulage

    Ihre Rechte - Geburtszulage

    Bedingungen zum Erhalt der vorgeburtlichen Zulage: Die Mutter muss sich mindestens 5 medizinischen Untersuchungen, sowie einer zahnärztlichen Untersuchung unterziehen. Das Antragsformular ist durch die behandelden Ärzte auszufüllen. Sie erhalten das Formular prinzipiell von Ihrem Frauenartzt. Andernfals können Sie es auch...

  18. Auszahlung der Zulage

    Ihre Rechte - Sonderzulage für behinderte Kinder (ASS)

    Die Zahlung erfolgt zum gleichen Moment wie das Kindergeld, also am Ende des Monats für den die Sonderzulage geschuldet ist.

  19. Adoption

    Leistungen

    Im Falle einer Adoption, müssen Sie die gleichen Bedingungen wie für ein leibliches Kind erfüllen, und Sie erhalten prinzipiell auch die gleichen Leistungen, ausgenommen zwei Teile der Geburtszulage : die vorgeburtliche Zulage und die eigentliche Geburtszulage. Diese werden nur an

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