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  1. Studienabbruch

    Leistungen - Großjährigkeit

    Wenn Ihr Kind grossjährig ist und während des Schuljahres sein Studium abbricht, müssen Sie dies der CAE unverzüglich mitteilen. Die Leistungen sind nicht mehr geschuldet ab dem ersten Tag des Folgemonats, im Laufe dessen das Kind sein Studium abgebrochen hat

  2. Wann werden die Differenzbeträge gezahlt?

    Leistungen - Ich bin Grenzgänger

    Die Differenzzahlungen finden zweimal jährlich statt. Für die Periode von Januar bis Juni, erfolgt die Zahlung frühestens Ende Juli, Anfang August, unter der Voraussetzung dass Sie die Bedingungen erfüllen und unsere Kasse über die ausländischen Beträge der vorrangig zuständigen Kasse

  3. Kindergeld

    Leistungen - Ihre Rechte

    Allgemeine Bezugsbedingungen Das Kindergeld ist ab dem Geburtsmonat des Kindes geschuldet, bis zum 18. Lebensjahr.   Die Leistungen sind nicht mehr geschuldet ab dem ersten Tag des Folgemonats, im Laufe dessen das Kind 18 Jahre wird. Das Kindergeld kann aber

  4. Vorgehensweise

    Ihre Rechte - Kindergeld

    Um einen Antrag auf Kindergeld zu stellen, müssen Sie folgendes Formular ausfüllen und an die CAE schicken. Folgende Dokumente müssen noch hinzugefügt werden: Wenn Sie gebietsansässig sind: eine Geburtsurkunde, eine Bescheinigung Ihrer Bankverbindung, eine Aufenthaltsgenehmigung aller Familien-Angehörige (für Personen...

  5. Geburtszulage

    Leistungen - Ihre Rechte

    Die Geburtszulage setzt sich aus drei verschiedenen Prämien zusammen: die vorgeburtliche Zulage; die eigentliche Geburtszulage; die nachgeburtliche Zulage. Die Geburtszulage wird auf Anfrage in drei Zahlungen von jeweils 580,03€ überwiesen.

  6. Eigentliche Geburtszulage

    Ihre Rechte - Geburtszulage

    Bedingungen zur Gewährung der Geburtszulage: Nach der Geburt muss die Mutter sich einer frauenärztlichen Untersuchung unterziehen. Das Antragsformular wird prinzipiell von der Gemeindeverwaltung am Geburtsort des Kindes oder vom Frauenarzt ausgehändigt. Andernfals können Sie es auch herunterladen. Zum Zeitpunkt der...

  7. Für wen?

    Ihre Rechte - Sonderzulage für behinderte Kinder (ASS)

    Wenn Ihr Kind ein oder mehrere Leiden hat, die eine Beeinträchtigung oder permanente Minderung seiner physischen oder geistigen Fähigkeiten von wenigstens 50 % der Fähigkeiten eines gesunden Kindes gleichen Alters bewirken und dies mit einem ärztlichen Attest belegt wird, können Sie

  8. Großjährigkeit

    Leistungen

    Das Kindergeld wird bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres ausbezahlt. Wenn das Kind z.B im Mai seinen 18. Geburtstag feiert, wird das Kindergeld noch im Mai ausbezahlt und im Juni besteht kein Anrecht mehr auf Kindergeld.

  9. Krankheitsbedingter Abbruch der Studien

    Leistungen - Großjährigkeit

    Falls ihr Kind krankheitsbedingt sein Studium unterbrechen muss werden die Leistungen bis zum Ende des laufenden Schuljahres ausbezahlt. Sie müssen der CAE allerings ein ärztliches Zeugnis zukommen lassen, das  die Ursache des Studienabbruchs bescheinigt.

  10. Was versteht man unter Differenzbeträgen?

    Leistungen - Ich bin Grenzgänger

    Wenn ein Anrecht auf Familienleistungen in 2 Ländern besteht, dann versteht man unter der Differenzzahlung den Unterschied zwischen den Leistungen des Landes A und der höheren Leistungen des Landes B. Vorgehensweise: für unsere Kasse ist es ausreichend einen Kindergeldantrag zu

  11. Vorrangig oder nachrangig?

    Leistungen - Ich bin Grenzgänger

    Verschiedene Situationen bestimmen welches Land vorrangig und welches Land nachrangig zuständig ist. Hier die häufigsten Fälle: a)       Ein Elternteil arbeitet in Luxemburg, der andere in Deutschland, die Familie wohnt in Deutschland. Die deutsche Kasse

  12. Ich bin Grenzgänger

    Leistungen

    Welche Leistungen kann ich beantragen? Auf Grund Ihrer Arbeit in Luxemburg können Sie das luxemburgische Kindergeld, die Alterszuschläge, die Schulanfangszulage sowie die Zulage für Kinder mit speziellen Bedürfnissen beantragen. Die vorgeburtliche Zulage und die Geburtszulage können nur von Müttern – das

  13. Was wird in die Berechnung der Differenzbezüge miteinbezogen?

    Leistungen - Ich bin Grenzgänger

    Die ausländischen Leistungen die "gleicher Natur" sind als die luxemburgischen Leistungen werden in die Berechnung der Differenzbezüge miteinbezogen (Kindergeld, Alterszulage, Sonderzulage und Schulanfangzulage). Die Erziehungszulage wurde 2015 abgeschafft doch wird noch ausbezahlt, falls vor 2015 ein Antrag gestellt

  14. Welche Leistungen kann ich beantragen?

    Leistungen - Ich bin Grenzgänger

    Auf Grund Ihrer Arbeit in Luxemburg können Sie folgende Leistungen beantragen: das luxemburgische Kindergeld, die Alterszuschläge, die Schulanfangszulage, die Zulage für Kinder mit speziellen Bedürfnissen beantragen, die vorgeburtliche Zulage und die Geburtszulage können nur von Müttern – das heißt GrenzgängerINNEN - beantragt...

  15. Entsendung

    Leistungen

      Im Falle einer Entsendung unterscheidet man 2 Fälle: die Entsendung nach Luxemburg: Sie bleiben im Sozialversicherungssystem Ihres Entsendungslandes und wohnen nur für eine begrenzte Zeit in Luxemburg. Es besteht kein Anrecht auf Familienleistungen seitens unserer Kasse. Die Kriterien von

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