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  1. Für wen?

    Ihre Rechte - Kindergeld

    An wen wird das Kindergeld ausbezahlt? Entweder an einen Elternteil: Bei einem gemeinsamen Haushalt beider Elternteile mit dem Kind, können die Eltern bestimmen an wen von ihnen das Kindergeld überwiesen werden soll. Eine Änderung des Kindergeldberechtigten ist möglich wenn beide

  2. Leistungen

    Wenn Sie Eltern werden, haben Sie im Prinzip Anrecht auf folgende Leistungen: Kindergeld Schulanfangszulage Geburtszulage Sonderzulage für behinderte Kinder

  3. Nachgeburtliche Zulage

    Ihre Rechte - Geburtszulage

    Bedingungen zum Erhalt der nachgeburtlichen Geburtszulage: Das Kind muss nach der Geburt und bis zum Alter von 2 Jahren 6 medizinischen Untersuchungen unterzogen werden. Diese Untersuchungen müssen von einem Kinderarzt, einem Internisten oder einem Allgemeinmediziner gemacht werden (Achtung: nicht von...

  4. Bedingungen für Nicht-Gebietsansässige

    Ihre Rechte - Kindergeld

    Sie müssen in Luxemburg arbeiten bzw. auf Grund einer Beschäftigung obligatorisch beim „Centre commun de la sécurité sociale“ sozialversichert sein; Ihr Kind muss in einem Land der europäischen Union leben oder in einem Land mit dem Luxemburg eine Vereinbarung im Rahmen

  5. Bedingungen

    Ihre Rechte - Sonderzulage für behinderte Kinder (ASS)

    Das Kind hat ein oder mehrere Leiden, die eine Beeinträchtigung oder permanente Minderung seiner physischen oder geistigen Fähigkeiten von wenigstens 50 % der Fähigkeiten eines gesunden Kindes gleichen Alters bewirken. Das Kind erfüllt die Bedingungen zum Erhalt des Kindergeldes.

  6. Vorgehensweise

    Ihre Rechte - Sonderzulage für behinderte Kinder (ASS)

    Wenn Ihr Kind die Bedingungen für den Erhalt der Sonderzulage erfüllt, können Sie das entsprechende Formular schriftlich oder telefonisch bei der CAE beantragen oder es hier herunterladen, ausfüllen und uns zukommen lassen. Die ärztliche Bescheinigung über den Grad der Behinderung...

  7. Studienabbruch

    Leistungen - Großjährigkeit

    Wenn Ihr Kind grossjährig ist und während des Schuljahres sein Studium abbricht, müssen Sie dies der CAE unverzüglich mitteilen. Die Leistungen sind nicht mehr geschuldet ab dem ersten Tag des Folgemonats, im Laufe dessen das Kind sein Studium abgebrochen hat

  8. Kindergeld

    Leistungen - Ihre Rechte

    Allgemeine Bezugsbedingungen Das Kindergeld ist ab dem Geburtsmonat des Kindes geschuldet, bis zum 18. Lebensjahr.   Die Leistungen sind nicht mehr geschuldet ab dem ersten Tag des Folgemonats, im Laufe dessen das Kind 18 Jahre wird. Das Kindergeld kann aber

  9. Vorgehensweise

    Ihre Rechte - Kindergeld

    Um einen Antrag auf Kindergeld zu stellen, müssen Sie folgendes Formular ausfüllen und an die CAE schicken. Folgende Dokumente müssen noch hinzugefügt werden: Wenn Sie gebietsansässig sind: eine Geburtsurkunde, eine Bescheinigung Ihrer Bankverbindung, eine Aufenthaltsgenehmigung aller Familien-Angehörige (für Personen...

  10. Geburtszulage

    Leistungen - Ihre Rechte

    Die Geburtszulage setzt sich aus drei verschiedenen Prämien zusammen: die vorgeburtliche Zulage; die eigentliche Geburtszulage; die nachgeburtliche Zulage. Die Geburtszulage wird auf Anfrage in drei Zahlungen von jeweils 580,03€ überwiesen.

  11. Eigentliche Geburtszulage

    Ihre Rechte - Geburtszulage

    Bedingungen zur Gewährung der Geburtszulage: Nach der Geburt muss die Mutter sich einer frauenärztlichen Untersuchung unterziehen. Das Antragsformular wird prinzipiell von der Gemeindeverwaltung am Geburtsort des Kindes oder vom Frauenarzt ausgehändigt. Andernfals können Sie es auch herunterladen. Zum Zeitpunkt der...

  12. Für wen?

    Ihre Rechte - Sonderzulage für behinderte Kinder (ASS)

    Wenn Ihr Kind ein oder mehrere Leiden hat, die eine Beeinträchtigung oder permanente Minderung seiner physischen oder geistigen Fähigkeiten von wenigstens 50 % der Fähigkeiten eines gesunden Kindes gleichen Alters bewirken und dies mit einem ärztlichen Attest belegt wird, können Sie

  13. Großjährigkeit

    Leistungen

    Das Kindergeld wird bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres ausbezahlt. Wenn das Kind z.B im Mai seinen 18. Geburtstag feiert, wird das Kindergeld noch im Mai ausbezahlt und im Juni besteht kein Anrecht mehr auf Kindergeld.

  14. Krankheitsbedingter Abbruch der Studien

    Leistungen - Großjährigkeit

    Falls ihr Kind krankheitsbedingt sein Studium unterbrechen muss werden die Leistungen bis zum Ende des laufenden Schuljahres ausbezahlt. Sie müssen der CAE allerings ein ärztliches Zeugnis zukommen lassen, das  die Ursache des Studienabbruchs bescheinigt.

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