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  1. Wann werden die Differenzbeträge gezahlt?

    Leistungen - Ich bin Grenzgänger

    Die Differenzzahlungen finden zweimal jährlich statt. Für die Periode von Januar bis Juni, erfolgt die Zahlung frühestens Ende Juli, Anfang August, unter der Voraussetzung dass Sie die Bedingungen erfüllen und unsere Kasse über die ausländischen Beträge der vorrangig zuständigen Kasse

  2. Was versteht man unter Differenzbeträgen?

    Leistungen - Ich bin Grenzgänger

    Wenn ein Anrecht auf Familienleistungen in 2 Ländern besteht, dann versteht man unter der Differenzzahlung den Unterschied zwischen den Leistungen des Landes A und der höheren Leistungen des Landes B. Vorgehensweise: für unsere Kasse ist es ausreichend einen Kindergeldantrag zu

  3. Vorrangig oder nachrangig?

    Leistungen - Ich bin Grenzgänger

    Verschiedene Situationen bestimmen welches Land vorrangig und welches Land nachrangig zuständig ist. Hier die häufigsten Fälle: a)       Ein Elternteil arbeitet in Luxemburg, der andere in Deutschland, die Familie wohnt in Deutschland. Die deutsche Kasse

  4. Was wird in die Berechnung der Differenzbezüge miteinbezogen?

    Leistungen - Ich bin Grenzgänger

    Die ausländischen Leistungen die "gleicher Natur" sind als die luxemburgischen Leistungen werden in die Berechnung der Differenzbezüge miteinbezogen (Kindergeld, Alterszulage, Sonderzulage und Schulanfangzulage). Die Erziehungszulage wurde 2015 abgeschafft doch wird noch ausbezahlt, falls vor 2015 ein Antrag gestellt

  5. Welche Leistungen kann ich beantragen?

    Leistungen - Ich bin Grenzgänger

    Auf Grund Ihrer Arbeit in Luxemburg können Sie folgende Leistungen beantragen: das luxemburgische Kindergeld, die Alterszuschläge, die Schulanfangszulage, die Zulage für Kinder mit speziellen Bedürfnissen beantragen, die vorgeburtliche Zulage und die Geburtszulage können nur von Müttern – das heißt GrenzgängerINNEN - beantragt...

  6. Ich bin Grenzgänger

    Leistungen

    Welche Leistungen kann ich beantragen? Auf Grund Ihrer Arbeit in Luxemburg können Sie das luxemburgische Kindergeld, die Alterszuschläge, die Schulanfangszulage sowie die Zulage für Kinder mit speziellen Bedürfnissen beantragen. Die vorgeburtliche Zulage und die Geburtszulage können nur von Müttern – das

  7. Entsendung

    Leistungen

      Im Falle einer Entsendung unterscheidet man 2 Fälle: die Entsendung nach Luxemburg: Sie bleiben im Sozialversicherungssystem Ihres Entsendungslandes und wohnen nur für eine begrenzte Zeit in Luxemburg. Es besteht kein Anrecht auf Familienleistungen seitens unserer Kasse. Die Kriterien von

  8. Während dem Studium arbeiten

    Leistungen - Großjährigkeit

    Wenn Ihr Kind während des Studiums arbeitet oder ein bezahltes Praktikum absolviert und dies während mehr als vier Monate im Jahr, ist das Kindergeld nicht mehr geschuldet wenn das Einkommen höher als der Mindestlohn ist. Wenn Ihr Kind eine

  9. Auszahlung der Zulage

    Ihre Rechte - Kindergeld

    Wann wird das Kindergeld überwiesen? Das Kindergeld wird am Ende des Monats bezahlt für den es geschuldet ist. Das Datum der Überweisung kann variieren. Den Zahlungskalender finden Sie hier. Es kommt auch vor, dass es auf verschiedenen Banken einen Tag

  10. Schulanfangszulage

    Leistungen - Ihre Rechte

    Die Schulanfangszulage beträgt 115 Euro für jedes Kind ab 6 Jahren und 235 Euro für jedes Kind ab 12 Jahren. Sie wird für den Monat August automatisch für Kinder, die im August desselben Jahres Kindergeld beziehen, ausbezahlt. Ein Antrag ist

  11. Beträge

    Ihre Rechte - Sonderzulage für behinderte Kinder (ASS)

    Die Sonderzulage beträgt 200 € pro Monat. Sie wird maximal bis zum 25. Geburtstag bezahlt, insofern die Bedingungen für den Erhalt des Kindergeldes auch erfüllt bleiben (z.B. Besuch einer Sekundar- oder Sonderschule ab 18 Jahren).

  12. Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr

    Großjährigkeit - Was müssen Sie wissen?

    Das Kindergeld wird am Folgemonat des 18.Geburtstages des Kindes nicht mehr bezahlt. Einige Wochen vor dem 18.Geburtstag wird die Kasse sich bei Ihnen erkunden ob das Kind noch in einer Ausbildung der Sekundarstufe ist. Falls dies der Fall

  13. Eigenes Kindergeld anfragen

    Großjährigkeit - Was müssen Sie wissen?

    Ab dem 18. Lebensjahr kann das volljährige Kind Kindergeld auf sein eigenes Konto überwiesen bekommen. Der junge Erwachsene muss dafür der CAE einen schriftlchen Antrag per Post zukommen lassen und seine Kontonummer angeben (der Bankkontonachweis ist dem Antrag hinzuzufügen).    

  14. Beträge

    Ihre Rechte - Kindergeld

    Der monatliche Basisbetrag des Kindergeldes beträgt 265 Euro pro Kind. Dieser Basisbetrag erhöht sich monatlich um die Alterszuschüsse in Höhe von 20,00 EUR für jedes Kind ab 6 Jahren, bzw. um 50,00 EUR für jedes Kind ab 12 Jahren.

  15. Vorgeburtliche Zulage

    Ihre Rechte - Geburtszulage

    Bedingungen zum Erhalt der vorgeburtlichen Zulage: Die Mutter muss sich mindestens 5 medizinischen Untersuchungen, sowie einer zahnärztlichen Untersuchung unterziehen. Das Antragsformular ist durch die behandelden Ärzte auszufüllen. Sie erhalten das Formular prinzipiell von Ihrem Frauenartzt. Andernfals können Sie es auch...

  16. Auszahlung der Zulage

    Ihre Rechte - Sonderzulage für behinderte Kinder (ASS)

    Die Zahlung erfolgt zum gleichen Moment wie das Kindergeld, also am Ende des Monats für den die Sonderzulage geschuldet ist.

  17. Adoption

    Leistungen

    Im Falle einer Adoption, müssen Sie die gleichen Bedingungen wie für ein leibliches Kind erfüllen, und Sie erhalten prinzipiell auch die gleichen Leistungen, ausgenommen zwei Teile der Geburtszulage : die vorgeburtliche Zulage und die eigentliche Geburtszulage. Diese werden nur an

  18. Bedingungen für Gebietsansässige

    Ihre Rechte - Kindergeld

    Das Kindergeld ist ein Recht des ansässigen Kindes. Dafür muss das Kind seinen rechtmäßigen Wohnsitz und seinen effektiven Aufenthalt in Luxemburg  haben (es reicht nicht aus, das Kind bei einer luxemburgischen Gemeinde anzumelden!). Die Bedingung des effektiven Aufenthalts ist

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