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  1. Wir machen unser Bestes um Ihre Anfragen entgegenzunehmen, doch unsere Telefonleitungen sind zurzeit stark ausgelastet. Bitte versuchen Sie uns am frühen Morgen telefonisch zu erreichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

  2. Publikationen

    Tätigkeitsbericht 2020 (auf französisch) Tätigkeitsbericht 2019 (auf französisch) Broschüre Zusammenfassung unserer Leistungen (auf Französisch)

  3. Faltblatt Reform

    • Veröffentlichungsdatum :  18/08/2016
    • Art(en) :  Broschüren
    • Anzahl der Seiten : 2
  4. Online-Dienst

    Dienste und Anträge

    Erster Antrag auf Familienleistungen Aktivierung des eDelivery für die Familienleistungen oder für den Elternurlaub.   Mit diesem neuen Dienst kann die Zukunftskasse – anstatt ein Schreiben per Post zu verschicken – den anspruchsberechtigten Personen bestimmte offizielle Dokumente in elektronischer Form (eDocuments) zukommen

  5.   Wie die Regierung bereits angekündigt hat, wird der "Chèque-service" für Grenzgänger ab dem 5.September 2016 zugänglich gemacht. Die Personen die nicht in Luxemburg wohnen aber hier arbeiten, können sich ab dem 5.September an die

  6. Bitte beachten Sie, dass unsere Kasse Ihnen keine präzise Auskünfte über das neue Gesetz des Elternurlaubs geben kann, solange das Gesetz noch nicht in der Abgeordnetenkammer angenommen wurde. In allen Fällen sind die Fristen die beim aktuellen Elternurlaub gelten, noch

  7. Rapport d'activité 2015

    • Veröffentlichungsdatum :  2015
    • Art(en) :  Tätigkeitsbericht
    • Bearbeitet von :  Ministère de la Famille et de l’Intégration
    • Verfasser : Ministère de la Famille
    • Anzahl der Seiten : 225
  8. Rapport d'activité 2012

    • Veröffentlichungsdatum :  30/05/2012
    • Art(en) :  Tätigkeitsbericht
    • Verfasser : Ministère de la Famille
    • Anzahl der Seiten : 285
  9. Rapport d'activité 2014

    • Veröffentlichungsdatum :  30/05/2014
    • Art(en) :  Tätigkeitsbericht
    • Verfasser : Ministère de la Famille
    • Anzahl der Seiten : 247
  10. Gesetze

    Gesetzgebung

    Livre IV du Code de la Sécurité Sociale; Elternurlaub

  11. Europäische Verordnungen

    Gesetzgebung

    Verordnung CE 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialien Sicherheit Verordnung CE 987/2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordung 883/2004 Décisions CE

  12. FAQ

    Die CAE kontaktieren 

  13. Kindergeld

    FAQ

    Das Kindergeld wird in der letzten Woche des Monats, für den sie fällig ist, ausgezahlt. Das genaue Datum kann von Monat zu Monat variieren. Die Schulanfangszulage wird mit den Familienleistungen des Monats August überwiesen. Bitte beachten Sie, dass wenn Sie...

  14. Elternurlaub

    FAQ

    Für die erste Elternzeit (nach ihrem Mutterschaftsurlaub) muss der Antrag an den Arbeitgeber zwei Monate vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs gestellt werden. Für die zweite Elternzeit (bis zum Alter von 6 Jahren des Kindes) muss der Antrag beim Arbeitgeber mindestens 4...

  15. Während dem Studium arbeiten

    Leistungen - Großjährigkeit

    Wenn Ihr Kind während des Studiums arbeitet oder ein bezahltes Praktikum absolviert und dies während mehr als vier Monate im Jahr, ist das Kindergeld nicht mehr geschuldet wenn das Einkommen höher als der Mindestlohn ist. Wenn Ihr Kind eine

  16. Erster Elternurlaub

    Elternurlaub

    Der erste Elternurlaub ist derjenige, der unmittelbar nach demEnde des Mutterschaftsurlaubs oder des Adoptionsurlaubs beginnen muss. Falls der erste Elternurlaub nicht anschließend an den Mutterschaftsurlaub oder den Adoptionsurlaub beantragt wird, verfällt er. Eine Ausnahme sind  alleinerziehende Eltern die nur

  17. Beginn des Anspruchs

    Elternurlaub - Erster Elternurlaub

    Die Bedingungen müssen zu den folgenden Momenten erfüllt sein: zum Zeitpunkt des Antrags auf Elternurlaub; am Anfang des Elternurlaubs; prinzipiell ohne Unterbrechung während wenigstens 12 Monaten unmittelbar vor Beginn des Elternurlaubs; während der ganzen Dauer des Elternurlaubs. Wenn die Bedingungen...

  18. Antrag für Nicht-Lohnempfänger

    Erster Elternurlaub - Vorgehensweise

    Derjenige Elternteil, der eine selbständige Beschäftigung ausübt, muss der Zukunftskasse den Beginn seines Elternurlaubs spätestens zwei Monate vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs mitteilen. Im Falle einer Adoption muss der Antrag der Zukunftskasse spätestens vor Beginn des Adoptionsurlaubs per Einschreiben mit Empfangsbestätigung

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