Die Auszahlung der Differenzbeträge erfolgt frühestens Ende Januar 2022, vorausgesetzt die Bezugsbedingungen sind erfüllt.
Bitte sehen Sie bis zu diesem Zeitpunkt von telefonischen oder schriftlichen Anfragen ab; sie verzögern nur unnötig die Bearbeitung. Wir sind bemüht Ihre Akte schnellstmöglich zu bearbeiten.