Ab dem Steuerjahr 2021 erscheinen auf dem Lohnsteuerformular zwei neue Abzüge: der Pauschbetrag für Werbungskosten (FFO) und der Pauschbetrag für abzugsfähige Sonderausgaben (FDS).
Diese neuen Abzüge, die sich je nach Fall auf den Nettobetrag der Elternurlaubsentschädigung auswirken können, werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 angewendet, und alle im Jahr 2021 von unserer Kasse gezahlten Beträge, welche durch diese neuen Abzüge beeinflusst sind, werden angepasst.
Alle Mehrbeträge, die sich aus diesen Anpassungen ergeben, werden automatisch am 23.07.2021 ausgezahlt und werden für die betreffenden Monate neu abgerechnet.